Schule

Schulträger

Der Landkreis Eichsfeld ist nach § 13 Thüringer Schulgesetz Träger aller staatlichen Schulen im Kreisgebiet. Der Schulträger hat für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sach- und Ausstattungsaufwand bereitzustellen, sowie für das nötige Personal zur Realisierung der Verwaltung und Unterhaltung zu sorgen (§ 3 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz).

Die Aufgabenerfüllung sichern das Schulverwaltungsamt und das Liegenschaftsamt des Landkreises Eichsfeld

Hierzu zählen:

  • die Schulnetzplanung
  • Bauinvestitionen und Ausstattungen für die Schulen
  • die Planung der Schülerbeförderung
  • die Realisierung der Hortbetreuung
  • die Mittagsverpflegung der Schüler
  • Projektförderungen
  • die Sportförderung des Landkreises und Vergabe der Sporthallen
  • die Umsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
  • Erwachsenenbildung durch die Kreisvolkshochschule
  • Unterbringung von Schülern und Auszubildenden im kreiseigenen Internat
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