Gewerbeanmeldung

Unter Gewerbe im Sinne des Gewerberechtes ist grundsätzlich jede durch die Rechtsordnung erlaubte, nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit zu verstehen.

Davon ausgenommen sind die Urproduktion, die freien Berufe und die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens.

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) muss derjenige, der den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn:

  • der Betrieb verlegt wird,
  • der Gegenstand gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
  • der Betrieb aufgegeben wird

Hinweis

Zuständig für Heilbad Heiligenstadt und die dazugehörigen Ortsteile ist das Gewerbeamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

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