Leitbild des Landkreises Eichsfeld

Erläuterung/Vorgabe für die Ziele und Kennzahlen

Grundlage

Der Landkreis Eichsfeld arbeitet rechtmäßig, wirtschaftlich und bürgerfreundlich.
Erläuterung: Dies sind die Mindestanforderungen für alle Produktgruppen. Sie zu unterschreiten wird keinesfalls toleriert.

Der Kreis ist Partner und Aufsicht der kreisangehörigen Kommunen im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger.
Erläuterung: Der Landkreis Eichsfeld möchte nicht nur als legal zuständige Aufsichtsbehörde die kreisangehörigen Kommunen überwachen, sondern im Dialog mit diesen auch die Koordination des gemeinsamen Austausches und Handelns anbieten. Ziel der Koordination ist es für die Bürgerinnen und Bürger das bestmögliche Angebot öffentlicher Leistungen zu erreichen.

Finanzen

Die Haushalte sind langfristig ausgeglichen.
Erläuterung: Zum Erhalt der Handlungsfähigkeit des Landkreis Eichsfeld ist der Haushaltsausgleich unerlässlich. Gelingt dies kurzfristig nicht, kann dies nur eine Ausnahme sein. Schulden werden nur insoweit an die nächste Generation übergeben, wie auch Vermögen übergeben wird, dass zum Nutzen künftiger Generationen dient.

Das Eigenkapital pro Einwohner wird bewahrt.
Erläuterung: Maßstab ist das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital und die Bevölkerungszahl zum Bilanzstichtag. Sinkende Einwohnerzahlen bedeuten zwar ein Abschmelzen des Eigenkapitals, sollen aber nicht zur Erhöhung der Schulden anregen, sondern trägt dem Gedanken Rechnung, dass weniger Einwohner weniger öffentliche Einrichtungen brauchen und bezahlen können. Der Kreis braucht deshalb weniger Vermögen vorzuhalten. Bleibt das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung des Vermögens gleich, schrumpft mit zurückgehendem Vermögen auch das Eigenkapital.

Gesellschaft

Zukunft braucht Nachhaltigkeit.
Erläuterung: Die Lebensqualität unserer Menschen ist in allen Belangen des Landkreises durch nachhaltiges Handeln langfristig zu sichern. Dazu ist der Erhalt eines funktionsfähigen, für den Menschen dauerhaft nutzbaren Naturhaushaltes als Lebensgrundlage notwendig. Eine vorausschauende, freiwillige und systematische Einbeziehung von Umweltaspekten in gesellschaftliche Entscheidungen ist erforderlich.

Junge Familien sind unsere Zukunft.
Erläuterung: Junge Familien sind dem Landkreis ein besonderes Anliegen, weil sie Kindern den Lebensraum bieten, ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Gesellschaft sind und den Rückgang der Bevölkerungszahlen langfristig bremsen.

Kultur und Sport sind Standortfaktoren.
Erläuterung: Kultur und Sport sind Teil der Eichsfelder Lebensqualität, sie erhalten die körperliche, die geistig-intellektuelle Kraft und Kreativität. Sie sind damit wichtige Faktoren für den Wohn- und Wirtschaftsstandort.

Alle vorhandenen Schulformen werden nach Bedarf vorgehalten.
Erläuterung: Schulische Bildung ist wesentlich für die persönliche Entwicklung junger Menschen und die Prosperität der Region. Bis 2015 ist mit einem etwa gleichmäßigen Schüleraufkommen zu rechnen, danach geht der Bedarf zurück. Das ist bei der Unterhaltung der Gebäude und der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen.

Wirtschaft und Tourismus werden gefördert.
Erläuterung: Die Förderung von Wirtschaft und Tourismus dient der Sicherung des Wohlstandes. Wegen der notwendigen Einsparungen im Haushalt ist es wichtig die Effizienz der Förderung zu prüfen und auf Schlüsselprojekte zu konzentrieren.

Alle Orte bleiben an den ÖPNV angeschlossen.
Erläuterung: Der Kreis wirkt hier über seine Beteiligungen.

Selbstbestimmtes Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe im Alter werden unterstützt.
Erläuterung: Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe sind Lebensqualität für alle Einwohner. Die wachsende Zahl älterer Menschen wird besonders unterstützt, um ihnen diese Lebensqualität zu ermöglichen, um sie als ehrenamtliche Stützen der Gesellschaft zu motivieren und um die Kosten für soziale Unterstützung langfristig zu dämpfen.

Ehrenamtliches Engagement für Zwecke des Kreises wird gefördert.
Erläuterung: Ehrenamtliches Engagement gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer sinnstiftenden Tätigkeit. Der Kreis unterstützt dies, soweit der Zweck des Engagements seinen Zielen dient. Was die Ziele des Kreises sind und welches Engagement deshalb unterstützt wird, bestimmt der Kreistag.

Verwaltung

Es wird strategisch gesteuert.
Erläuterung: Der Kreis gibt sich ein Steuerungssystem, das bei jeder Aufgabenerfüllung die Wirkungen des Verwaltungshandelns bedenkt. Welche mittel- und langfristigen Wirkungen erwünscht sind, bestimmt der Kreistag.

Das Leistungsniveau der Kreisverwaltung übertrifft den Landesdurchschnitt in allen wichtigen Produktgruppen.
Erläuterung: In den Kennzahlen der Produktgruppen werden, wo immer möglich, Vergleichszahlen anderer thüringischer Kommunen herangezogen. Der Kreistag bestimmt die Wichtigkeit der Produktgruppen, welche Leistungsaspekte gewünscht sind und inwieweit das Leistungsniveau überdurchschnittlich zu sein hat. In Produktgruppen, die für den Landkreis Eichsfeld weniger wichtig sind, wird kein überdurchschnittliches Leistungsniveau angestrebt, sofern dies Geld spart.

Zu allen berechtigten Bürgeranliegen gibt es auch ein hilfreiches Angebot im Internet.
Erläuterung: Der Kreis akzeptiert das Bedürfnis vieler Bürgerinnen und Bürger Informationen und Dienstleistungen der Verwaltung über das Internet zu beziehen. Das Internetangebot wird so auf-, aus- oder umgebaut, dass durch die Internetangebote Verwaltungsaufwand reduziert wird. Der Zugang zu Informationen und Dienstleistungen ohne Internet wird in vollem Umfang gewährt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind qualifiziert und motiviert.
Erläuterung: Der Kreis hat Motivation und Qualifikation als wesentliche Faktoren der Leistungsfähigkeit der Verwaltung erkannt. Führungskräfte können deshalb nur Personen sein, denen es nachweisbar gelingt, diese zu fördern. Entsprechende Instrumente und Anleitungen werden den Führungskräften zur Verfügung gestellt.

Es gilt das Leistungsprinzip.
Erläuterung: Als Leistung gilt die Bewältigung der normalen Arbeitsmenge bei gleichzeitiger Erreichung der Produktgruppenziele. Die normale Arbeitsmenge ist so bemessen, das sie auf Dauer bei der Stelle angemessener Qualifikation in der Regelarbeitszeit zu bewältigen ist. Erfolgreich ist in der Kreisverwaltung, wer dauerhaft qualitativ und quantitativ gute bis sehr gute Leistung erbringt.

Öffnungszeiten sind an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert.
Erläuterung: In allen Verwaltungsbereichen mit Publikumsverkehr werden die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Öffnungszeiten in regelmäßigen Abständen erfragt. Auf dieser Basis entscheidet der Landrat über den Anpassungsbedarf.

Die internen Verrechnungen für Gebäudekosten je Nutzer steigen unterdurchschnittlich.
Erläuterung: Die Kosten der Gebäudenutzung werden vom Liegenschaftsamt an die anderen Verwaltungseinheiten und Schulen nach Höhe der angefallenen Kosten verrechnet. Davon abgezogen sind zuvor Erlöse, die durch die Vermietung an Externe erzielt wurden, z.B. an Vereine, die Sporthallen nutzen. Die Steigerung dieser Verrechnung wird auf die Steigerung des Verbraucherpreisindex 04 (Miete und Nebenkosten) begrenzt, den das statistische Bundesamt ermittelt. Diese Begrenzung gilt nicht hinsichtlich der absoluten Höhe der Verrechnung, sondern der Höhe pro Schüler bzw. pro Arbeitsplatz in der Verwaltung. Rückläufige Schüler- und Stellenzahlen erzwingen eine Reduzierung der Fläche und / oder der Kosten. Leerstand, durch die Reduzierung von Flächen wird hingenommen. Flächen, die dauerhaft nicht mehr zur Aufgabenerfüllung des Kreises notwendig sind (und deren Kosten nicht mehr in die verrechneten Gebäudekosten eingehen), hat das Liegenschaftsamt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwerten, mittelfristig zu verkaufen.

Beratung geht vor Eingriff der Verwaltung.
Erläuterung: Der Kreis möchte Eingriffe in Rechte und Vermögen der Bürgerinnen und Bürger vermeiden. Deshalb werden diese vor Durchsetzung des Rechtes zunächst dahingehend beraten, wie sie diesen Eingriffen entgehen können. Erst wenn dies keine Abhilfe schafft, greift die Verwaltung ein. Der Grundsatz gilt insbesondere für die Ordnungs- und Sozialverwaltung.

Finanzverwaltung, 08.08.2011

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