Jagdrecht

Um der Jagd nachgehen zu können, ist ein Jagdschein erforderlich. 

Folgende Jagdscheine können nach dem Jagdrecht auf Antrag erteilt werden:

• Tages-Jagdscheine 

• Jahres-Jagdscheine

• 3-Jahres-Jagdscheine

• Falkner-Jagdscheine

Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen

Antragsteller müssen:

  • ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Eichsfeld haben
  • den Nachweis über eine Abgelegte Jägerprüfung und
  • eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung

vorweisen können.

Ausländern kann ein Tages- oder Jahres-Jagdschein erteilt werden, sofern sie

  • einen Jagdschein ihres Heimatlandes und
  • eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung

haben.

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein ist der Landkreis Eichsfeld als untere Jagdbehörde zuständig.

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