Jagdrecht
Um der Jagd nachgehen zu können, ist ein Jagdschein erforderlich.
Folgende Jagdscheine können nach dem Jagdrecht auf Antrag erteilt werden:
• Tages-Jagdscheine
• Jahres-Jagdscheine
• 3-Jahres-Jagdscheine
• Falkner-Jagdscheine
Voraussetzungen für die Erteilung von Jagdscheinen
Antragsteller müssen:
- ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Eichsfeld haben
- den Nachweis über eine Abgelegte Jägerprüfung und
- eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
vorweisen können.
Ausländern kann ein Tages- oder Jahres-Jagdschein erteilt werden, sofern sie
- einen Jagdschein ihres Heimatlandes und
- eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung
haben.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein ist der Landkreis Eichsfeld als untere Jagdbehörde zuständig.