Einbürgerungen

Ausländische Staatsangehörige sowie heimatlose Ausländer und Staatenlose können unter bestimmten Voraussetzungen die Einbürgerung beantragen.

Der Gesetzgeber hat für die Einbürgerung verschiedene Rechtsgrundlagen geschaffen, welche bei Bedarf im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden können:

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