Hygiene, Infektions- und umweltbezogener Gesundheitsschutz

Im Rahmen der Aufsicht über gesundheitsrelevante Bereiche und der Überwachung der Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden folgende Aufgaben erfüllt:

  • Erfassung von Personen mit übertragbaren Krankheiten, Meldung, Ermittlung von Infektionsketten, Beratung und Aufklärung, Kontrolle und Anordnung von Schutzmaßnahmen
  • Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich nach § 43 IfSG und Ausstellen von Nachweisheften
  • Überwachung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene ( a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schwimmbäder, Schulen und Kindereinrichtungen)
  • Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Bau- oder Gewerbegenehmigungen für die oben aufgeführten Bereiche
  • Überwachung der Trink- und Badewasserqualität
  • Information und Beratung der Bevölkerung und der Behörden in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes (bspw. Bei hygienischen Problemen durch Schädlinge, Schimmel, Feuchtigkeit, Umweltschadstoffe)
  • Tuberkulosefürsorge

Hinweis:

Die Belehrungen nach § 43 IfSG finden nach online Terminvereinbarung in der Regel mittwochs von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr statt. Mitzubringen sind der Personalausweis, der Impfausweis (sofern vorhanden) sowie 20 € in bar.

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>