Schulen

Rechtliche Grundlagen

Fotografische Darstellung zweier Kinder im Grundschulalter. Die Kinder sitzen nebeneinander an einem Tisch. Ein Kind malt auf einem Notizblock, das andere Kind schaut dabei zu.

Im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten werden die Schulnetzpläne gem. § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) von den Schulträgern aufgestellt. Diese werden i.d.R. für fünf Jahre erstellt und fortgeschrieben. Dabei sollen die gegenwärtigen und zukünftigen Schulbedarfe und Schulstandorte ausgewiesen werden. Die Schulnetzpläne sind mit benachbarten Schulträgern abzustimmen.

Somit soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot gesichert werden. Weiterhin soll mit Hilfe der Schulnetzplanung die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulausbau gesichert und der Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen berücksichtigt werden. Ziel ist es, dass sich die Jugendhilfeplanung und die Schulnetzplanung abstimmen. Weiterhin sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

 

Ziele der Landes- und Regionalplanung

Nach dem LEP 2025 sind Grundschulen oder Gemeinschaftsschulen ab Klassenstufe 1 in allen Zentralen Orten vorzuhalten.  Regelschulen bzw. Schulen mit vergleichbaren abschlussbezogenen Bildungsgängen sind in Zentralen Orten höherer Stufe und in Grundzentren bei einem tragfähigen Einzugsbereich zur Verfügung zu stellen. Zur Hochschulreife führende Schulen oder zur Hochschulreife führende Bildungsgänge in Gemeinschafts- und Gesamtschulen sind in Oberzentren, Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und Mittelzentren zur Verfügung zu stellen. Diese Bildungsfunktionen dürfen durch Erhalt, Ansiedlung, Erweiterung und wesentliche Änderung von Schulstandorten außerhalb der Mittel- und Grundzentren nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Sollte eine Standortsicherung nicht möglich sein, ist eine Lösung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit anzustreben.

Aufgrund sinkender Schülerzahlen wurden in der Vergangenheit einige Schulstandorte geschlossen. Dennoch ist das Bildungs- und Kulturpotenzial der Schulen sowie deren Beitrag zum Erhalt von Weiterbildungs-, Sport- und Freizeitangeboten nicht zu unterschätzen. Die Schülerzahlen in den Zentralen Orten höherer Stufe und deren Verflechtungsbereiche werden trotz der Auswirkungen des demografischen Wandels leistungsfähige Regelschulen bzw. Schulen mit vergleichbaren abschlussbezogenen Bildungsgängen ermöglichen. In Grundzentren ist die Sicherung des Regelschulstandortes von einem tragfähigen Einzugsbereich abhängig.

Schulnetzplanung

Im Schulnetzplan soll für den jeweiligen Schulstandort angegeben werden, welche Bildungsangebote vorhanden sind und für welche Schulbezirke, Einzugsgebiete oder Einzugsbereiche sie gelten.

Im Rahmen der Schulnetzplanung werden die Verwaltungsgemeinschaften, Landgemeinden und Städte des Landkreises um Zuarbeit der Anzahl der Neugeborenen gebeten. Aufgrund des gewonnenen Datenmaterials werden Angaben zu den Grundschülern der kommenden Jahre untergliedert nach Schulbezirken gemacht. Die gegenwärtigen Jahrgänge der Grundschulen sind ebenfalls Grundlage für die Hochrechnung der Schülerzahlenentwicklung.

Entwicklung der Schülerzahlen

Im Schuljahr 2019/2020 gab es im Landkreis Eichsfeld 3.924 Schülerinnen und Schüler (SuS) an Grundschulen, 3.049 Regelschüler/innen, 2.809 SuS an Gymnasien, 315 SuS in Förderzentren und 1.564 Berufsschüler/innen. Damit besuchten 11.661 SuS die Schulen des Landkreises. Die Anzahl der SuS wird sich in den kommenden zehn Jahren voraussichtlich um 1.200 erhöhen.

Nachfolgenden Abbildungen können die Standorte der Grund- sowie Weiterführenden Schulen entnommen werden:

 

 

Das Schulverwaltungsamt des Landkreises Eichsfeld verantwortet folgende Aufgabenbereiche:

Schülerbeförderung

Schulverpflegung

Hortbetreuung

BAföG für Schüler

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