Zur Bedeutung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 9. Juli 2017 gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen für den Landkreis Eichsfeld (GVBl. 2016 S. 242 ff.)

Nach Bekanntwerden des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofes gegen das Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen hat Landrat Dr. Werner Henning nochmals umfassend zur Bedeutung dieses Urteils für den Landkreis Eichsfeld recherchiert.
 
Dabei hat er insbesondere den Begriff der „landsmannschaftlichen“ oder „religiösen Bindungen“ untersucht und darüber umfassende Informationen zusammengetragen.  
 
Das Resümee seiner Recherche hat Herr Dr. Henning in einem Dossier zusammengefasst, welches dem Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen Herrn Bodo Ramelow, dem Innenminister Herrn Holger Poppenhäger sowie den Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Landtag übersandt wurde. 
 
Das Dossier finden Sie im PDF-Format in der Anlage zu dieser Pressemitteilung. (siehe unten)

Zurück

<rect fill="#AF3B20" width="48" height="48"></rect> <polyline fill="none" stroke="#FFFFFF" stroke-miterlimit="10" points="11.879,30.061 24,17.939 36.121,30.061 "></polyline>