Weitere Einrichtungen im Landkreis Eichsfeld müssen schließen

Auf Erlass der Thüringer Staatskanzlei vom 16.03.2020 verfügt Landrat Dr. Werner Henning ab Mittwoch den 18. März 2020 die Schließung von Einrichtungen und Angeboten.

Danach sind Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder den Eigentumsverhältnissen für den Publikumsverkehr zu schließen.

Betroffen von der Verfügung sind:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser, und Museen;
  • Fitness-Studios, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Solarien;
  • Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen;
  • Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und –angeboten bzw. Sportanlagen;
  • Spielhallen und Spielbanken;
  • Tanzlustbarkeiten;
  • Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202);
  • Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786);
  • Prostitutionsbetriebe;
  • Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie z.B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger. Verbände und Gruppenangebote in Geburtshäusern;
  • Mehrgenerationenhäuser;
  • Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit wie z.B. Seniorenclubs, Seniorenbüros;
  • Jugendbildungs-, Jugenderholungs- und Jugendfreizeitstätten einschließlich Jugendclubs sowie Jugendherbergen i.S.v. § 11 SGB VIII,
  • Tagespflegeeinrichtungen nach SGB XI;
  • Beratungsstellen;
  • Frauenzentren.

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