Verwendung von Mund-Nasen-Schutz

Entgegen unserer Pressemitteilung vom 03.02.2021 entsprechen die vom Landkreise Eichsfeld verteilten Masken doch den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, auch für den Zeitraum vom 3. bis 19. Februar 2021.

Die Thüringer Staatskanzlei teilte unter dem 4. Februar 2021, 20:18 Uhr mit:

„…dass auch bereits beschaffte Masken den Anforderungen für medizinische bzw. qualifizierte Schutzmasken entsprechen, soweit sie die im Zeitpunkt der Beschaffung im letzten Jahr maßgeblichen Zulassungs- und Prüfverfahren durchlaufen haben. …“

Die auf der Webseite des TMASGFF veröffentlichte Übersicht wurde entsprechend ergänzt:

Gesichtsmasken (vergleichbar OP-Masken)

  • Kennzeichnungsmerkmal: Vom Land Thüringen und den Thüringer Kommunen im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe c des Infektionsschutzgesetzes 2020 beschaffte Schutzmasken.

Zielland: Thüringen

Nähere Informationen zu den zulässigen qualifizierten Gesichtsmasken finden Sie unter:

https://www.tmasgff.de/covid-19/faq/schutzmasken

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