Untere Naturschutzbehörde zur Fällung des Naturdenkmals Nr. 022 „Linde auf dem Rasen“ in Kefferhausen

Bezugnehmend auf die Berichterstattung in des Tagespresse TA/TLZ vom 04.09.2021 erachtet es die Untere Naturschutzbehörde als erforderlich, die Gründe für die Fällung des Naturdenkmals in Kefferhausen näher zu erläutern.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Eichsfeld übernimmt mit der Unterschutzstellung von Bäumen als Naturdenkmal die Aufgaben zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bäume. Hierzu werden die Naturdenkmale turnusmäßig auf Schadsymptome überprüft, bei Auffälligkeiten an den Bäumen werden Fachgutachten externer Sachverständiger eingeholt. So auch im Fall der Linde in Kefferhausen. Hier wurde ein erheblicher Vitalitätsverlust des Baumes bereits im Jahr 2009 festgestellt, nachdem im direkten Baumumfeld Bauarbeiten durchgeführt worden waren.

Seit 2009 wurden im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde wiederkehrend Baumsanierungen von Fachfirmen auf gutachterlicher Grundlage durchgeführt. Trotz des betriebenen Aufwandes bzgl. der Sanierungsarbeiten konnte die Bruchsicherheit der Linde aufgrund eines massiven Befalls mit Brandkrustenpilz nicht nachhaltig hergestellt werden. Um die Verkehrssicherheit der Anwohner gewährleisten zu können, musste die Entscheidung zur Fällung der Linde getroffen werden.

Die üblicherweise kurze Information der betroffenen Gemeinde wurde in diesem Fall versäumt und hätte die hervorgerufenen Irritationen verhindern können. Wie auch an anderen Standorten wird bei Fällungen von Baumnaturdenkmalen den Betroffenen eine Ersatzpflanzung angeboten. Hierzu wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde in den nächsten Tagen Kontakt mit der Stadtverwaltung Dingelstädt aufgenommen.

 

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