Umweltamt informiert zu unzulässigen Wasserentnahmen aus Gewässern

Die Bäche und Flüsse der Region führen trotz der Niederschläge der letzten Tage wenig Wasser. Das Defizit des Wasserhaushaltes aus den Vorjahren ist noch nicht ausgeglichen und es fehlt weiterhin an ausreichenden Niederschlägen. Viele Gewässer leiden an akutem Wassermangel.

Vielerorts wird der kritische Zustand der Gewässer zusätzlich durch ungenehmigte Wasserentnahmen, z. B. zur Befüllung von eigenen Schwimmbädern oder zur Rasenbewässerung, verschärft.

Deshalb weist die untere Wasserbehörde des Landkreises Eichsfeld darauf hin, dass als zulässiger Gemeingebrauch nur eine begrenzte Wasserentnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen zulässig ist. Aber auch dabei sind Beeinträchtigungen der Gewässer grundsätzlich zu vermeiden, um die Tiere und Pflanzen vor Schaden zu bewahren. Die ökologische Bedeutung der Gewässerlebensräume ist zu schützen und zu erhalten. Alle anderen Wasserentnahmen, insbesondere auch der Einsatz von Pumpvorrichtungen, bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Ungenehmigte Wasserentnahmen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden daher verstärkt verfolgt. Sie können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Falls sich die Situation der Gewässer durch eine erneute andauernde Trockenheit weiter verschlechtert, wird die untere Wasserbehörde selbst eine Einschränkung des Gemeingebrauchs prüfen.

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