Stellungnahme des Landrates Dr. Werner Henning zum Neuordnungsvorschlag des Thüringer Innenministers für den Landkreis Eichsfeld

Voraussetzung für eine Beurteilung der vom Thüringer Innenminister vorgeschlagenen Fusion der Landkreise Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-Kreises ist eine Antwort darauf, auf welcher betriebswirtschaftlichen Grundlage dieses geschehen soll. Aus Sicht des Landkreises Eichsfeld lässt sich jedenfalls sagen, dass dieser mit den geringsten kreislichen Einnahmen dennoch eine testierte Vermögensbilanz solvent bewirtschaftet und über eine sehr gute Liquidität verfügt. Von dorther gibt es aus eichsfeldischer Sicht keine Notwendigkeit für ein Zusammengehen mit einem Nachbarlandkreis.
Sofern der Gesetzgeber dennoch beabsichtigt, den Landkreis Eichsfeld mit in einer neuen Struktur aufgehen zu lassen, müssen wir unsererseits die Forderung erheben, dass aus diesem Prozess zumindest keine vermögensrechtlichen Nachteile für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichsfeld erwachsen. Voraussetzung hierfür wäre das Vorhandensein einer nach dem Gesetz über das „Neue kommunale Finanzwesen Thüringen“ aus dem Jahre 2009 aufgestellten Bilanz des Unstrut-Hainich-Kreises, welche mit der des Landkreises Eichsfeld verschmolzen werden könnte. Die Passivseite müsste dabei das derzeitige Kreisumlagen-Niveau des Landkreises Eichsfeld aufnehmen. Alle hierüber hinaus nicht bedienbaren Verbindlichkeiten des Unstrut-Hainich-Kreises wären in diesem Zuge  vom Freistaat Thüringen auszugleichen. Nur so könnte verhindert werden, dass die neue Kreisgliederung durch einen Anstieg der Kreisumlage von den Gemeinden im heutigen Landkreis Eichsfeld bezahlt werden müsste. Eine so getriebene Erhöhung der gemeindlichen Ausgabenseiten würde sich unweigerlich in Steuererhöhungen für die Bürger bemerkbar machen, was es zu verhindern gilt.
Da es aber weder eine Bilanz im Unstrut-Hainich-Kreis gibt, noch eine Finanzprognose hinsichtlich der erwarteten Auswirkungen auf die Höhe der künftige Kreisumlagen im jetzigen Landkreis Eichsfeld, erwarte ich auf diese Problematik erst einmal eine Antwort vom Thüringer Innenminister. Alle bereits jetzt in Richtung der vorgeschlagenen neuen Struktur gehenden Aktivitäten müssten meines Erachtens ohnehin gesondert vom Innenminister beauftragt werden und können nicht von den heutigen Mandatsträgern im Rahmen ihrer aktuellen Legitimation abgedeckt werden. Bis zum Vorliegen der angemahnten Antworten nehme ich den uns berührenden landkreislichen Neuordnungsvorschlag als eine reine politische Idee des Thüringer Innenministers zur Kenntnis.

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