Rundfunkmeldung – Arbeiten an Burg Gleichenstein gestoppt – so nicht zutreffend

Landrat Dr. Werner Henning erklärt, dass es keinen bauaufsichtlich verfügten Stopp der Bauarbeiten an der Burg Gleichenstein gibt.
 
Richtig ist, dass Herr Christoph Weidner die beabsichtige Nutzungsänderung eines „Nebengelasses" in der Presse angekündigt hat. Hierauf haben Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes das Gespräch mit ihm gesucht und darauf verwiesen, dass eine bauaufsichtliche Genehmigung erforderlich sei.
Herr Weidner sicherte die Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu. Das von ihm hinzugezogene Planungsbüro bat um Beratungen bezüglich der einzureichenden Planvorlagen. Dazu gab es mehrere Gespräche im Bauaufsichtsamt, zuletzt gemeinsam mit der Unteren Wasserbehörde, weil im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzungsänderung auch eine Neubewertung der wasserrechtlichen Belange nötig ist.
 
Bauvorhaben, insbesondere im baulichen Außenbereich, können bauaufsichtlich nur zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist. Herrn Weidner wurden seitens der Unteren Wasserbehörde am 22.02.2019 die zu klärenden wasserrechtlichen Belange umfassend erläutert.
Inwieweit die alte Wasserversorgung sich für die künftige Nutzung sichern lässt, kann von hier aus noch nicht abschließend beurteilt werden. Ungeachtet dessen muss mit Einreichung des Bauantrages der Nachweis durch Herrn Weidner erbracht werden.
 
Von der Nutzungsänderung eines „Nebengelasses" sind die laufenden Sanierungsarbeiten an der Burg nicht betroffen.
Für die laufenden Sanierungsarbeiten an der Burganlage Gleichenstein liegen die entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisse vor.

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