Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses - Einladung der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 sind gemäß § 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die anerkannten freien und auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätigen Träger der Jugendhilfe besetzt worden (4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder).
Da mehrere stimmberechtigte Mitglieder die Mitarbeit beim freien Träger beendet haben bzw. in Kürze beenden werden und ihr Amt als Mitglied im Jugendhilfeausschuss niederlegen werden, ist eine Nachbesetzung nach den Bestimmungen des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes vorzunehmen.
Zur Ergänzung des untereinander abgestimmten Vorschlages gemäß § 4 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes sind alle anerkannten freien Jugendhilfeträger für
Mittwoch, den 25.08.2021 um 15.00 Uhr
in den Beratungsraum des Jugendamtes,
Zimmer 247, Aegidienstraße 19 in 37308 Heilbad Heiligenstadt
herzlich eingeladen und werden gebeten, mit einem legitimierten Vertreter oder eine Vertreterin teilzunehmen.