Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses - Einladung der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Da mehrere stimmberechtigte Mitglieder die Mitarbeit bei ihren Trägern beendet und damit auch ihr Amt als Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt haben, ist eine Nachbesetzung nach den Bestimmungen des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes notwendig.

Gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (§ 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII), müssen zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind, besetzt werden. Insgesamt handelt es sich hierbei um 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder.

Die genannten freien Träger können einen untereinander abgestimmten Vorschlag zur Nachbesetzung der frei gewordenen Sitze bekanntgeben. Zu dieser Abstimmung werden alle freien Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind für

 

Mittwoch, den 19.04.2023 um 15:00 Uhr

 

in den

 

Beratungsraum des Jugendamtes (Ibergheim)

Zimmer 247

Aegidienstraße 19

37308 Heilbad Heiligenstadt

 

herzlich eingeladen und gebeten, mit einem legitimierten Vertreter oder einer Vertreterin teilzunehmen.

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