Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses – Einladung der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Nach der Kommunalwahl im Jahre 2014 sind gemäß § 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch die anerkannten freien und auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätigen Träger der Jugendhilfe besetzt worden (4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder).
Da ein stimmberechtigtes Mitglied sowie dessen Stellvertreter die Mitarbeit beim freien Träger und die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss beendet haben, ist eine Nachbesetzung nach den Bestimmungen des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes vorzunehmen.
Zur Ergänzung des untereinander abgestimmten Vorschlages gemäß § 4 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes sind alle anerkannten freien Jugendhilfeträger für
Donnerstag, den 01.09.2016 um 16:30 Uhr
in den Sitzungsraum des Jugendamtes,
Zimmer 104 (EG), Aegidienstraße 24
in 37308 Heilbad Heiligenstadt
herzlich eingeladen und werden gebeten, mit einem legitimierten Vertreter oder eine Vertreterin teilzunehmen.