Landrat Dr. Werner Henning unterbreitet Eichsfelder Kommunen aktualisierten Vorschlag zur Verwaltungsgliederung im Landkreis Eichsfeld

Mit Datum vom 14. September 2017 hat Landrat Dr. Werner Henning einen aktualisierten Vorschlag zur Verwaltungsgliederung im Landkreis Eichsfeld an die Gemeinschaftsvorsitzenden und Bürgermeister versandt.

In einem Begleitschreiben an die Verwaltungschefs erklärt Herr Dr. Henning, dass ihn der Innenminister des Freistaates Thüringen, Herr Georg Maier, darum gebeten habe, das Bemühen der Landesregierung nach einer flächendeckenden Neuordnung der gemeindlichen Verwaltungsstrukturen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Es wäre aus der Sicht des Ministers wünschenswert, wenn sich alle Gemeinden des Landkreises zu einem einheitlichen Konzept durchringen könnten, welches den Vorgaben des Freistaates Thüringen entspräche. Sofern dieses möglich sein sollte, so der Landrat, würde es in das Bild des Freistaates Thüringen passen, die Umsetzung dessen noch im Rahmen der Freiwilligkeit realisiert zu sehen. Herr Dr. Henning betont dazu, dass dem Landkreis Eichsfeld unter solchen Voraussetzungen eine gute Möglichkeit zugesprochen werde, dass die so über die Gemeindeebene strukturierte Region ebenso auf der Landkreisebene Bestand haben könnte, ohne im Rahmen einer Kreisgebietsreform in eine weitere Veränderung einbezogen zu werden.

Unter diesen Voraussetzungen greife Herr Dr. Henning die an ihn herangetragene Bitte auf und erlaube sich die Unterbreitung seines aktualisierten Vorschlages zur Reform der gemeindlichen Verwaltungsgliederung im Landkreis Eichsfeld. Dieser sei – mit der zu erwartenden Neueinführung der „Verbandsgemeinde“ – grundlegend erweitert worden, beziehe aber ebenso die bisher geltenden Vorgaben zur Stärkung der zentralörtlichen Siedlungsstrukturen mit ein.

Herr Dr. Henning verweist darauf, dass das neue Angebot der „Verbandsgemeinde“ auf einer im Hinblick auf die für das Jahr 2035 vorgegebenen Prognosezahl von 8000 Einwohnern Mindestgröße basiere. Bei den Mitgliedsgemeinden erlaube er sich die Empfehlung zu einer weitergehenden landschaftsgebundenen Kompensation, zu der es aber keine gesetzlichen Vorgaben geben werde.

Hinzu komme, dass die beiden Mittelzentren im Landkreis Eichsfeld, Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis, an ihr Modell der Einheitsgemeinde gebunden seien, so dass für die hierauf orientierten angrenzenden Gemeinden nur ein Beitritt nach den dort bereits geltenden Kriterien möglich sein werde.                                                                     

Der Landrat erklärt zu seinem Vorschlag weiter, dass er sich im Falle der Stadt Dingelstädt an der bisherigen Willensbekundung orientiere, dass alle Mitgliedsgemeinden der heutigen Verwaltungsgemeinschaft im Modell der „Landgemeinde“ miteinander fusionieren wollen.

Für Küllstedt sei ihm die Interessenbekundung der Gemeinde „Rodeberg“ bedeutsam, mit an einer neuen Verbandsgemeinde um Küllstedt teilhaben zu wollen. Gleiches sei ihm von der Gemeinde Anrode mitgeteilt worden.

Die Gemeinde Südeichsfeld wäre zwar hiervon in ihrem Bestand als Einheitsgemeinde unberührt, bliebe aber nach den Prognosevorgaben leicht untermaßig. Die Bildung einer Verbandsgemeinde mit der angrenzenden Nachbarschaft biete sich als Ausweg an und sei an der geschichtlichen Vorgabe des Amtes Bischofsstein angelehnt, so Dr. Henning.

Bei der Vielzahl an kleinen Gemeinden im Raum Ershausen-Geismar mit zu den angebotenen Verwaltungsmodellen sehr geringen Gesamteinwohnerzahlen habe sich der Landrat insbesondere davon leiten lassen, dem Zusammenhalt im Schulverbund die vorderste Priorität einzuräumen. Würden die dortigen Schulstandorte unterschiedliche Wege in ihrer eigenen gemeindlichen Ausrichtung nehmen, wäre dieser Verbund auf die Dauer hin gefährdet und könnte möglicherweise zur Aufgabe des Schulangebotes führen. Überdies müssten die Gemeinden mit bedenken, im Zuge einer Funktionalreform unter Umständen selbst Schulbetreiber zu werden. Dem Bestreben der Gemeinde Bernterode nach einem Anschluss an Heiligenstadt würde hiernach dennoch stattgegeben.

Eine ähnliche Konstellation sei nach Einschätzung Dr. Hennings für die Gemeinde „Am Ohmberg“ mit derzeitigem Sitz in Großbodungen gegeben. Sein Bekenntnis zu einer verbandsgemeindlichen Verankerung in Richtung Teistungen resultiere aus dem Bestreben, den Schulverbund Weißenborn – Bischofferode – Großbodungen dauerhaft zu erhalten. Des Weiteren scheinen ihm die verwandtschaftlichen und kirchengemeindlichen Austauschbeziehungen ebenfalls in diese Richtung intensiver zu sein. Würde die Gemeinde „Am Ohmberg“ ihre Orientierung über Breitenworbis nach Niederorschel nehmen, dann wäre dieser Schulverband in der jetzigen Form langfristig gefährdet, befürchtet der Landrat.

Herr Dr. Henning betont abschließend in seinem Brief an die Verwaltungsleiter und Bürgermeister, dass seine vorgelegte Karte einen ersten Vorschlag auf der Grundlage der aktuell bekannten Vorgaben darstelle. Bis zu deren Umsetzung werde es noch viele Gelegenheiten zu möglicherweise notwendigen Korrekturen geben. Insofern bitte Landrat Dr. Henning darum, ihm solche Veränderungswünsche unmittelbar zu übermitteln, die bereits jetzt als zwingend anzusehen seien. Sofern ihn solche nicht erreichen, unterstelle er zunächst einen gewissen Grundkonsens.

Um das weitere Vorgehen zu besprechen, kündigt der Landrat eine Einladung zu einer außerordentlichen Bürgermeisterversammlung an, an der höchstwahrscheinlich der Innenminister und der Staatssekretär für Gebietsreform teilnehmen werden.

Die Pressemitteilung sowie die Karte zum Vorschlag des Landrates stehen nachfolgend zum Download als PDF zur Verfügung:

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