Landrat Dr. Werner Henning setzt sich für Erhalt der Brenntage ein

Bisher konnten die Landkreise (Abfallbehörde) durch Allgemeinverfügungen Brenntage für ihren Zuständigkeitsbereich festsetzen, wenn das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird, keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden und keine Überlassungspflicht gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bestand.

Diese Voraussetzungen waren im Landkreis Eichsfeld gegeben, so dass hier jedes Jahr im Spätherbst Brenntage festgesetzt wurden. Gemäß einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Pflanzenabfallverordnung, der am 27.10.2015 den Landratsämtern zur Stellungnahme übersandt wurde, plant das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine Änderung, nach der künftig die Möglichkeit Brenntage festzusetzen, abgeschafft werden soll. Es stützt sich dabei auf eine neu aufgenommene Regelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach ab dem 01.01.2015 Bioabfälle, die der Überlassungspflicht an öffentlich-rechtliche Träger unterliegen, getrennt zu sammeln sind. In dieser Neuregelung sieht das Ministerium eine Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Verwertung (Kompostierung) und nicht mehr zur Beseitigung bzw. Vernichtung von Bioabfällen.

Über die geplante Änderung hatte Landrat Dr. Henning auf der turnusmäßigen Bürgermeisterversammlung am 04.11.2015, die zweimal im Jahr von der Kommunalaufsicht abgehalten wird, berichtet. Die Runde der anwesenden Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzenden hat sich dabei einstimmig für die Beibehaltung der bisherigen Regelung, also der sogenannten „Brenntage“ ausgesprochen. Durch dieses Votum wird deutlich, dass die Festlegung von Brenntagen durch die Abfallbehörde bisher einem Bedürfnis der Bürger und Bürgerinnen entsprach und eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht bestand (vgl. § 28 Abs. 3 KrWG). Auch die mit dem Verbrennen einhergehende Rauchentwicklung war durch entsprechende begleitende Anordnungen und die Beschränkung auf bestimmte kurze Zeiträume beherrschbar.

Da die Brenntage in unserer ländlich und kleingärtnerisch geprägten Region Tradition besitzen, wird seitens der Bürgermeister auch befürchtet, dass die bisherige Praxis trotz des geplanten Verbotes teilweise fortgeführt oder durch wildes Ablagern in Straßengräben, Waldungen oder Brachflächen ersetzt wird. In beiden Fällen würde auch ein erhöhter Verwaltungsaufwand, entweder durch die Notwendigkeit Bußgeldverfahren einzuleiten, oder durch die Beseitigung rechtswidriger „Verkippungen“ entstehen.

In einem aktuellen Schreiben appelliert Landrat Dr. Werner Henning nochmals an das zuständige Ministerium den Verordnungsentwurf unbedingt wohlwollend zu überdenken und im Interesse der Bürger und Bürgerinnen wie bisher von der Verordnungsermächtigung zu Gunsten der Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Abbrennen Gebrauch zu machen.

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