Landkreis Eichsfeld von Turbulenzen bei der Greensill-Bank betroffen

Im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung des Kreisausschusses war zunächst lediglich die Beschlussfassung zu einer Auftragsvergabe in der Tagesordnung vorgesehen.

Aus aktuellem Anlass legte Landrat Dr. Werner Henning anschließend eine Tischvorlage vor, mit der die Mitglieder des Kreisausschusses darüber informiert wurden, dass neben dem Freistaat Thüringen und bundesweit zahlreichen Kommunen leider auch der Landkreis Eichsfeld von den bereits über die Medien bekannt gewordenen Turbulenzen bei der Greensill Bank betroffen ist.

Der Landkreis Eichsfeld hat im Februar 2021 bei der Greensill Bank eine kurzfristige Geldanlage in Höhe von 2 Millionen EURO für 3 Monate abgeschlossen. Die Rückzahlung dieser Geldanlage erfolgt zum 10. Mai 2021.

Mit Datum vom 03. März 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Kundenverkehr zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium). Während des Moratoriums können somit keine Zahlungen vorgenommen werden.

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Darüber hinaus sind die Anlagen der Privatkunden über die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken zusätzlich abgesichert.

Kommunen gelten nicht als Privatkunden sondern als institutionelle Anleger und sind daher von einer Entschädigungsleistung ausgeschlossen.

Im Falle der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank durch die BaFin droht dem Landkreis Eichsfeld ein Ausfall seiner Geldanlage.

Die Geldanlage des Landkreises erfolgte nach Überprüfung des Ratings der Bank und unter Beteiligung eines Finanzdienstleisters im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisherigen kurzfristigen Geldanlagen bei der Greensill Bank wurden ohne Beanstandungen durchgeführt. Die letzte Rückzahlung erfolgte am 16. Dezember 2020.

Beim Abschluss der kurzfristigen Geldanlage im Februar 2021 waren keine negativen Daten bekannt und das Rating der Bank entsprach den gesetzlichen Vorschriften, so dass die jetzige Situation nicht vorhersehbar und höchstens Insidern bekannt war.

Im Falle der Nichtrückzahlung der Geldanlage oder eines Teilverlustes erwägt der Landkreis, den Rechtsweg zu beschreiten.

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