Landkreis Eichsfeld verpflichtet Reiserückkehrer aus Risikogebieten per Allgemeinverfügung zur Meldung

Mit sofortiger Wirkung erlässt der Landkreis Eichsfeld gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - lfSG) eine Allgemeinverfügung, die alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Eichsfeld, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben, verpflichtet, sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufzuhalten.

Zum 10. März 2020 sind durch das Robert Koch-Institut folgende Gebiete als Risikogebiete eingestuft: Italien, Iran, in China: Provinz Hubai (inkl. Stadt Wuhan), in Südkorea: Provinz Gyeongsangbukdo (Nord-Gyeongsang). Die Risikogebiete sind auf der Internet-Seite des Robert-Koch-Instituts tagesaktuell abrufbar. Auf diese Festlegung wird gemäß Allgemeinverfügung dynamisch Bezug genommen.

Schülerinnen und Schüler sowie Kindern bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben, ist zudem untersagt, in diesem Zeitraum eine Schule, eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zu betreten. Dafür haben die Personensorgeberechtigten zu sorgen.

Zudem sind die betroffenen Personen und die Personensorgeberechtigten der Personen dazu verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch im Gesundheitsamt des Landkreis Eichsfeld zu melden und die Umstände des Aufenthalts im Risikogebiet (Datum, Ort, Kontakte) mitzuteilen.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld erreichen Sie unter folgender Hotline: 03606 650-5555, E-Mail: gesundheitsamt@kreis-eic.de.

Darüber hinaus werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anliegen an die Verwaltung des Landkreises Eichsfeld möglichst telefonisch oder per E-Mail vorzutragen, um unnötige Kontakte zu vermeiden.

Leider wurde inzwischen eine im Landkreis Eichsfeld gemeldete Person als mit dem Coronavirsus (SARS-CoV-2)  infiziert gemeldet. Diese Person hat jedoch ihren ständigen Aufenthalt in Erfurt und hatte in den letzten Wochen keine Kontakte zu Personen aus dem Landkreis Eichsfeld

Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie hier.

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