Landkreis Eichsfeld verfügt weitere Einschränkungen für Veranstaltungen und schließt seine Häuser für Besucherverkehr

Für die erst seit dem Wochenende geltende Einschränkung für Veranstaltungen ab 200 Personen hat Herr Landrat Dr. Werner Henning mit sofortiger Wirkung entsprechend des 2. Erlasses zur Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen der Thüringer Landesregierung verfügt, dass bereits die Durchführung von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit 50 und mehr Personen im gesamten Gebiet des Landkreises Eichsfeld untersagt sind.

Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 Personen müssen unter Vorlage einer Risikobewertung beim Landkreis Eichsfeld im Voraus angezeigt werden.  Die Anzeige hat schriftlich an das Landratsamt Eichsfeld – der Landrat/Verwaltungsstab – Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt oder elektronisch an kgs@kreis-eic.de mit einer Frist von 5 Tagen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.

Vor dem aktuellen Hintergrund hat Landrat Dr. Henning die für Mittwoch, den 25. März 2020 bereits geladene Sitzung des Kreistages abgesagt. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Des Weiteren werden alle Verwaltungsgebäude des Landkreises Eichsfeld ab Mittwoch, den 18.  März 2020 für den Besucherverkehr geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt bis vorerst 19. April 2020 verlieren die bekannten Öffnungszeiten ihre Gültigkeit. Es besteht die Möglichkeit, für notwendige Anliegen (z. B. Kraftfahrzeugzulassung, Führerschein, u. a.) telefonisch oder per E-Mail Termine mit den zuständigen Mitarbeitern zu vereinbaren. Es wird dringend gebeten, von Behördenbesuchen, für die es kein Erfordernis gibt, abzusehen.

Alle Sporthallen des Landkreises Eichsfeld sind bereits ab Dienstag, den 17. März 2020 für jegliche Veranstaltungen geschlossen!

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