Landkreis Eichsfeld erlässt Allgemeinverfügung für Veranstaltungen zum 12.03.2020

Landkreis Eichsfeld erlässt Allgemeinverfügung für Veranstaltungen zum 12.03.2020

Der Landkreis Eichsfeld erlässt  gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen mit Wirkung vom 13.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung öffentlicher und privater Großveranstaltungen. Zunächst bis zum 10. April 2020 sind Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1000 Personen im gesamten Gebiet des Landkreis Eichsfeld untersagt. Alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen müssen unter Vorlage einer Risikobewertung beim Landkreis Eichsfeld im Voraus angezeigt werden.

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung mit Anlagen ist dem Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 11 vom 12.03.2020 zu entnehmen sowie auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld einsehbar.

Unabhängig von dieser Regelung wird an die Bürgerinnen und  Bürger, Gastgeberinnen und Gastgeber appelliert, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob geplante Veranstaltungen unbedingt durchzuführen sind oder auch aufgeschoben werden könnten.

Gesundheitsamt ruft Reiserückkehrer aus Risikogebieten auf sich telefonisch zu melden

Auch mit heutigem Datum ist im Landkreis Eichsfeld kein Fall einer bestätigten Erkrankung mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgetreten. Seit dem Wochenende wurde für Reiserückkehrer aus Risikogebieten vom Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne angeordnet.

Alle Personen, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, werden aufgefordert, sich umgehend telefonisch beim Gesundheitsamt zu melden (Hotline: 03606 650-5555). Das Gesundheitsamt legt das weitere Vorgehen fest und koordiniert die erforderlichen Maßnahmen.

Risikogebiete sind Regionen mit nachweislicher Mensch-zu-Mensch-Übertragung der Corona-19-Viruserkrankung. Mit Stand vom 12.03.2020 sind folgende Länder und Regionen als Risikogebiete eingestuft:

  • China: Provinz Hubei inkl. Stadt Wuhan
  • Iran: Gesamtes Gebiet
  • Italien: Gesamtes Gebiet
  • Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)

Vom Gesundheitsamt angeordnete häusliche Isolierungsmaßnahmen sind zwingend einzuhalten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Infektionsschutzgesetz.

Wichtige Hinweise zum Verhalten im Alltag:

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Coronavirsus (SARS-CoV-2) durch Tröpfcheninfektion übertragen (Anniesen, Anhusten oder enge Sprech-/Körperkontakte) wird. Um sich wirksam zu schützen und eine Übertragung der Viren zu vermeiden, sollten folgende Hinweise dringend beachtet werden:

  • Konsequentes Einhalten der Nies-, Husten-, und Händehygiene. (Die Krankheitserreger können von den Händen leicht auf die Schleimhäute von Nase und Mund übertragen werden)
  • Vermeiden unnötiger Kontakte und Reisen, insbesondere in Risikogebiete. (Informationen zu Reisebeschränkungen erhalten Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes)
  • Abstand halten zu erkrankten Personen (1-2 m)
  • regelmäßiges Lüften der Wohn- und Arbeitsräume
  • bei fieberhafter Erkältung oder grippeähnlichen Symptomen nicht zur Arbeit / Schule / in

die Kindereinrichtung gehen (kontaktieren Sie Ihre Arztpraxis vorab telefonisch; im Fall einer vorangegangenen Reise, informieren Sie die Arztpraxis über die konkreten Reisedaten: Land/Region/Stadt, Dauer des Aufenthaltes, seit wann erkrankt und mit welchen Beschwerden)

Für Fragen ist das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld unter folgender Hotline zu erreichen: 03606 650-5555. Informationen und weiterführende Links erhalten Sie zudem auf der Internet-Seite des Landkreises Eichsfeld https://www.kreis-eic.de/informationen-zum-coronavirus.html

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