Kreisausschuss berät über Auftragsvergaben und wird über DigitalPakt Schulen informiert

Insbesondere zur Entscheidung notwendiger Leistungsvergaben kam der Kreisausschuss des Landkreises Eichsfeld am gestrigen Tag im Kreistagssaal zu seiner 11. Sitzung zusammen. Zunächst wurde im öffentlichen Teil eine überplanmäßige Ausgabe für Hardware des Rechenzentrums des Landkreises Eichsfeld beschlossen, um die Ausschreibung für den notwendigen Austausch der vorhandenen Hardware veranlassen zu können. Mit ihrer Zustimmung brachten die Mitglieder des Kreisausschusses im nicht öffentlichen Teil Auftragsvergaben im Rahmen von rd. 2 Mio. EUR auf den Weg. Weitergeführt werden kann damit der Umbau des Gymnasiums „Johann-Georg-Lingemann“ in Heilbad Heiligenstadt, welcher im kommenden Jahr zum Abschluss kommt. Des weiteren wird die Sanierung der Fahrbahn der K 118 in der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße K 118 Wahlhausen sowie den Bau eines Amphibienleitsystems an der Kreisstraße 118 innerhalb einer Gemeinschaftsmaßnahme des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, dem Landkreis Eichsfeld, der Gemeinde Wahlhausen und der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG entsprechend durch den Landkreis Eichsfeld beauftragt.

Im Rahmen der Kreisausschusssitzung informierte Herr Dr. Henning, dass am kommenden Freitag die Veröffentlichung der angekündigten Ersten Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift DigitalPakt Schule 2019-2024 (DigitalPakt-Richtlinie) erfolgen soll und man erst danach tatsächlich handlungsfähig ist. Im Vorgriff auf die Richtlinie habe der Landkreis Eichsfeld zum DigitalPakt Schule die zugedachte Förderung in Höhe von 371.559,23 EUR beantragt. Der Landrat betonte, dass erst nach Inkrafttreten der Richtlinie die Bewilligung der Mittel erfolgen könne. Der Landkreis Eichsfeld wolle davon 720 iPads für bedürftige Schülerinnen und Schüler anschaffen. Diese würden den Schulen als Basisausstattung ab der 3. Klasse zur Verfügung gestellt. Die 3. und 4. Klassen würden jeweils ein iPad erhalten und alle weiteren Klassen der Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren würden jeweils zwei Endgeräte pro Klasse als Basisausstattung bekommen. Die Berufsschulen würden in der dualen Ausbildung jeweils ein iPad und bei Vollzeitmaßnahmen zwei Geräte zur Nutzung erhalten, so Herr Dr. Henning. Abschließend erklärt der Landrat, dass es sich aufgrund des Leistungsumfangs um ein mittleres Beschaffungsvorhaben handele, weshalb eine europaweite Ausschreibung erfolgen müsse. Deshalb sei davon auszugehen, betont der Landrat, dass bis zur Verteilung der 720 iPads an die Schulen noch 4 ½ – 7 ½ Monate vergehen werden.

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