Kindertagespflege im Landkreis Eichsfeld

Das Jugendamt nimmt die öffentlich formulierte Kritik von Vertretern der "Kindertagespflege" zur Kenntnis.

In den Gemeinden und Städten des Eichsfeldes werden unterschiedliche Kindergartenbeiträge erhoben. Da die Kindergärten dem eigenen Wirkungskreis der Kommunen zugeordnet sind, kann der Landkreis nicht in die Preisgestaltung der gemeindlichen Kindergärten eingreifen.

Die Kostenbeiträge der Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in der Tagespflege sind gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern, der Anzahl der Kinder und dem Betreuungsumfang.

Die vom Landkreis Eichsfeld für die Kindertagespflege beschlossene neue Satzung basiert auf den Vorgaben des Landes und wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt vorab zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung auf deren Rechtmäßigkeit hat keine Beanstandungsgründe ergeben.

Infolgedessen hält der Landkreis auch weiterhin an seiner Satzung fest.

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