Geflügelpest: Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im gesamten Gebiet des Landkreises Eichsfeld

Seit November 2016 wurden in Deutschland über 700 Fälle von Infektionen mit dem Virus der Geflügelpest Subtyp H5N8 festgestellt. Aufgrund dessen galt bislang im Landkreis Eichsfeld eine Aufstallungspflicht für Geflügel, um das aus ornithologischer Sicht bestehende Risikogebiet Birkunger Stausee sowie in einer 3 km – Zone um Geflügelbetriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel. Weiterhin ist bereits im Dezember die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Vögeln anderer Art im gesamten Landkreis bis auf weiteres untersagt worden, um eine Verschleppung des Virus zu unterbinden.
 
Nachdem das Virus der Geflügelpest nun auch in einem Hausgeflügelbestand in Thüringen sowie bei mehreren Wildvögeln in Gebieten Thüringens, in welchen bisher keine Aufstallungspflicht besteht, aufgetreten ist, war eine Neubewertung des Eintragsrisikos erforderlich. Die Prüfung des aktuellen Risikos ergab die Notwendigkeit einer flächendeckenden Aufstallung von Geflügel in Thüringen. Aufgrund dessen wurde am 31.01.2017 vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Eichsfeld erneut eine Allgemeinverfügung erlassen. Nunmehr besteht für den gesamten Landkreis Eichsfeld eine Aufstallungspflicht für Geflügel.
 
Neben der Virusausbreitung durch direkten Kontakt mit Wildvögel sind auch andere Einschleppungswege möglich, so z. B. durch die Einstallung bereits infizierter Tiere, Personen- und Fahrzeugverkehr oder bereits kontaminiertes Futter. Um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist neben der Aufstallung für alle Geflügelhalter die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig. Um den Geflügelhaltern im Landkreis Eichsfeld hierzu eine Hilfestellung zu geben, wurde neben der Allgemeinverfügung ein Merkblatt zu genannten Biosicherheitsmaßnahmen im Amtsblatt veröffentlicht. Dieses Merkblatt wurde ebenfalls den Gemeinden zur Verfügung gestellt und kann dort sowie beim Veterinäramt bezogen werden.
 
Weiterhin wird an die Pflicht zur Einhaltung der in der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen angegebenen gesetzlichen Vorschriften erinnert. Die Verordnung kann im Internet eingesehen werden.
 
Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben zudem die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde-Worbis, Tel. 036074 650-3901 anzuzeigen.

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