Geflügelpest: Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im Gebiet Birkunger Stausee

Mit heutigem Datum hat das Vetrinäramt eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel im Gebiet Birkunger Stausee erlassen.

Anlass dieser Entscheidung ist das zwischen dem 28.10.2016 und dem 12.11.2016 an der Ostseeküste, in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg sowie in Sachsen festgestellte hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei zahlreichen verendeten Wildvögeln. Somit liegt in all diesen Fällen Geflügelpest bei Wildvögeln vor. Auch in einer Hühnerhaltung im Kreis Vorpommern-Greifswald sowie in einer Geflügelhaltung in Lübeck wurde der Ausbruch der Geflügelpest HPAI H5N8 festgestellt. Nach Einschätzung von Experten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von weiteren Meldungen auszugehen.

Infizierte Vögel scheiden den Erreger z. B. über Kot aus. Über die virushaltigen Ausscheidungen kann eine Verunreinigung von Oberflächenwasser, Auslaufflächen, Futter oder Einstreumaterial geschehen, wodurch wiederum eine Infektion der Hausgeflügelbestände erfolgen kann. Als Gebiete mit besonderem Risiko für Hausgeflügelbestände werden Brut- und Rastgebiete von frei lebendem Wassergeflügel angesehen. Im Landkreis Eichsfeld ist hiervon ausschließlich der Birkunger Stausee betroffen. Um das Geflügel vor der Infektionsmöglichkeit durch Wildvögel zu schützen, hat das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld eine Allgemeinverfügung erlassen, in welcher alle Geflügelhalter im Risikogebiet Birkunger Stausee dazu aufgefordert werden, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallungspflicht betrifft alle Halter von Hühnern, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänsen im Umkreis von 500 Meter um die Uferzone. Die Anordnung zur Aufstallung bedeutet im Detail, dass Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen Ställen gehalten werden muss. Alternativ ist auch die Haltung von Geflügel in Vorrichtungen mit einem überstehenden, dichten Dach und gegen das Eindringen von Wildvögeln sicheren Seitenbegrenzungen (Volieren) möglich. Damit soll sowohl der direkte Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sowie insbesondere auch die Verunreinigung von Einstreu, Tränken, Futter usw. durch virushaltige Ausscheidungen der Wildvögel verhindert werden.

Nach Kenntnis und Prüfung durch das Veterinäramt befinden sich zurzeit keine Geflügelhaltungen im ausgewiesenen Risikogebiet um den Birkunger Stausee. Das bedeutet, dass derzeit keine Geflügelhalter des Landkreises Eichsfeld von der Aufstallungspflicht betroffen sind.
Neben der Virusausbreitung durch Wildvögel sind auch andere Einschleppungswege möglich, so z. B. durch die Einstallung bereits infizierter Tiere, Personen- und Fahrzeugverkehr oder bereits kontaminiertes Futter. Um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern, ist neben der Aufstallung des Geflügels im Risikogebiet für alle Geflügelhalter die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen notwendig: Futter- und Einstreulager sind vor Wildvogeleinflug und Verunreinigungen zu schützen. Das Verbot zur Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen ist zu beachten, dies schließt auch Eierschalen mit ein. Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränkung verwendet werden. Weiterhin gilt es, den Personenverkehr im Stall auf ein Minimum zu beschränken, ggf. Schutzkleidung zu tragen und einen Schuhwechsel vorzunehmen und vor dem direkten Kontakt die Hände zu waschen. Beim Auffinden von toten Wildvögeln ist ein direkter Kontakt zu vermeiden. Jäger mit privater Geflügelhaltung sollten sich dem Übertragungsrisiko nach Jagd auf Federwild bewusst sein und der Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen besondere Beachtung schenken.
Alle Geflügelhalter sind in der Pflicht, den Gesundheitsstatus ihrer Tiere regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei erhöhten Verlusten von Tieren ist unverzüglich der Tierarzt zu informieren und die Erkrankungsursache abzuklären.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde-Worbis, Tel. 036074 650-3901 anzuzeigen.

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