Einsturzgefährdetes Gehöft in Steinbach

Am kommenden Freitag findet in Steinbach eine Einwohnerversammlung statt. Ich gehe davon aus, dass auf dieser der Unmut von Bürgerinnen und Bürgern über die Fahrbahneinengung vor einem einsturzgefährdeten Gehöft zur Sprache kommt. Die Bauaufsicht ist damit seit langem befasst.

Der Eigentümer versteht sich als bekennender Reichsbürger und lehnt die Bundesrepublik Deutschland mit auch für ihn geltende Entscheidungskompetenzen ab. Insofern betrachtet er das Verwaltungshandeln von staatlichen Behördenmitarbeitern ihm gegenüber als eine Bedrohung, wofür er diese persönlich verantwortlich macht. Er lässt unzweifelhaft erkennen, seine Abwehr unmittelbar an die Verwaltungsangestellten zu adressieren.

Hierüber habe ich am 10. Oktober 2023 erstmalig den Innenminister des Freistaates Thüringen mit einem „Amtshilfeersuchen“ in Kenntnis gesetzt. Ich habe darauf verwiesen, rein rechtlich mit meinem gemeindlichen Personal als Dienstleister für den staatlichen Auftraggeber zu arbeiten, was ich, unter der Bedrohungslage für meine Mitarbeiter, in diesem Falle nicht mehr könne. Ich bekannte mich zu meiner Fürsorgepflicht für meine Mitarbeiter und empfahl dem Innenminister des Freistaates, selbst in der Sache tätig zu werden. Die einen Monat später eingegangene Antwort ging auf diese Bitte nicht ein.

Meine sich daran anschließenden Hinwendungen an die Thüringer Staatskanzlei wurden wohl aufmerksamer aufgenommen, führten in der Sache aber ebenso wenig zu einem wirksamen Tätigwerden. Dennoch weiß ich es zu schätzen, dass Herr Minister Hoff diesen Sachverhalt Anfang Dezember in der Sitzung des Thüringer Kabinetts zum Vortrag brachte, was zu einer Weiterleitung an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft führte. Trotz erneuter Mahnung meinerseits gibt es darauf bis heute keine Antwort.

Genau dieser Sachverhalt stand mir vor Augen, als ich mich am 19. Januar in der Thüringer Presse zu Wort gemeldet habe, um den vom Innenminister angekündigten neuen Handlungsleitfaden für Gemeindebedienstete im Umgang mit Reichsbürgern als nicht „ausreichend“ zu skizzieren.

Der Staat muss selbst tätig werden.

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