Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Diese Einrichtungen sind somit nach § 20 a IfSG dazu verpflichtet, Mitarbeiter ohne gültigen oder glaubhaften Impf- oder Genesenennachweis an das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld zu melden.

Damit die Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach § 20 a IfSG nachgehen können, hat das Gesundheitsamt eine entsprechende Lösung auf der Webseite des Landkreises Eichsfeld (www.kreis-eic.de) veröffentlicht.

Alle Informationen zum Thema einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie den Link zum Meldeformular finden Sie auf der Webseite des Landkreises Eichsfeld.

Bitte beachten Sie, dass der Link für die Meldung erst ab dem 16.03.2022, 0:00 Uhr aktiviert wird. Sehen Sie bitte außerdem davon ab, die Meldungen vorab und auf anderen Wegen an das Gesundheitsamt zu richten.

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