Dr. Werner Henning – Landrat des Landkreises Eichsfeld zur Frage: Wie weiter mit der Gebietsreform?

In den letzten Wochen ist das Thema der von der Thüringischen Landesregierung verfolgten Gemeinde- und Kreisgebietsreform in aller Munde. So wünschenswert auf der Gemeindeebene auch Modelle mit mehr Eigenständigkeit der natürlichen Dorfgemeinde wären, so ergeben sich letztendlich bei uns - unter den gegenwärtigen Vorgaben - doch noch organische Strukturen. Auf der Landkreisebene sieht das schon viel schwieriger aus. Ohne an dieser Stelle die landschaftlichen Verschiedenheiten zwischen dem Eichsfeld und den angrenzenden thüringischen Landkreisen erneut zu bemühen, sind doch auch die wirtschaftlichen Unterschiede in der Verfasstheit der Landkreise beträchtlich. Wenn aber das Ziel der Landesregierung darin besteht, den schwachen Landkreisen einen Anschluss an jene zu verschaffen, welche prosperieren, dann kann es nicht sein, dass die gesunden Landkreise nur deshalb mit den aufgelaufenen Defizite konfrontiert werden sollen, weil sie zufällig die Nachbarn eines schwachen sind. Hier erachte ich es für selbstverständlich, dass das Land den zu beschreitenden Weg so gestaltet, dass hieraus keine Risiken für die gesunden erwachsen. Das Land muss dafür Sorge tragen, dass die anfallenden Sanierungskosten direkt beim Land angesiedelt werden, um hernach die gesamte Landesgemeinschaft an deren Finanzierung adäquat zu beteiligen. Mit einer reinen symbolischen Unterstützung ist es dabei nicht getan. Der ganze Prozess muss rechnerisch belastbar dargestellt werden können, wofür gegebenenfalls das Land den Ausgleich zu schaffen hat.

Was ist also zu tun? Im normalen Wirtschaftsleben wäre die Antwort hierauf recht einfach. Sie hieße, dass der gesunde Kreis weiter bestehen bleibt, jedoch der selbst nicht lebensfähige Landkreis aufgelöst werden müsste, um in diesem Zuge dessen Aufgaben auf das gesunde Unternehmen zur weiteren Abarbeitung zu übertragen. Die in der alten Hülle zurück bleibende Überschuldung muss dann der Eigentümer liquidieren, was in diesem Falle das Land wäre. Da das Land aber selbst weder den Unstrut-Hainich-Kreis noch den Landkreis Nordhausen allein auflösen wird, muss dieses von den dortigen Kreistagen selbst geleistet werden. Sofern diese also beschließen, den eigenen Landkreis aufzulösen um im gleichen Wege eine Verschmelzung mit dem Landkreis Eichsfeld zu verhandeln, so hätten wir zumindest eine interessante Ausgangsbasis, auf der man miteinander in zielführende Gespräche kommen könnte. Ein so gedachtes Modell hätte den Charme, dass auch wir nur in einer uns vergleichbaren Finanzierungsstruktur frühere Belastungen übernehmen würden – für den Rest müsste das Land allein aufkommen. Schließlich muss unseren Nachbarn auch klar werden, dass sie nichts davon haben, uns mit Belastungen heimzusuchen, die wir nicht tragen können. Selbst können sie aber nur dann auf das Niveau unserer deutlich günstigeren gemeindlichen Kostenanteile kommen, wenn sie den alten Rucksack loswerden. Insofern sollten wir in der Wahl eines möglicherweise zu findenden Partners sowohl gegenüber Nordhausen als auch gegenüber Unstrut-Hainich grundsätzlich offen bleiben und unsere Entscheidung von der Erfüllung der vorgenannten Kriterien abhängen lassen. Was wir zu bieten haben sind geringe Kreisumlagen, gute Risikoreserven sowie eine hohe eigene Liquidität bei keinerlei Belastungen der Kreditkarte - sprich Kassen- oder Überziehungskredite. Da in der heutigen Zeit jedwede Entwicklung in Finanzzahlen abgebildet werden muss, ist das nicht wenig. Es muss auch gesehen werden, dass der Landkreis Eichsfeld keine Kreisgebietsreform braucht, die Nachbarkreise hingegen schon, zumal davon ausgegangen werden muss, dass das Land auf Dauer keine ständigen Liquiditätshilfen mehr garantieren kann. Für Eitelkeiten dürfte deshalb in diesen existenziellen Fragen auch kein wirklicher Platz da sein.
Ob sich ein so erweiterter Landkreis in der Folge in seiner inneren Struktur verändert – möglicherweise auch hinsichtlich des Kreissitzes – lässt sich heute nicht beantworten und bleibt der Zukunft vorbehalten. Aus unserer derzeitigen inneren Ordnung heraus würden sich auch die  Verwaltungsmodalitäten auf die neu hinzukommenden Teile so erweitern, wie wir diese seit über 20 Jahre zwischen Heiligenstadt und Worbis praktizieren. Dieses hieße, dass auch in Nordhausen, Mühlhausen oder auch in Bad Langensalza Verwaltung im Sinne einer sinnvollen Gebäudenutzung vorgehalten würde. Neue zentrale Gebäude, wie beispielsweise ein Kauf der Görmar-Kaserne, können wir uns auf lange Sicht mit Sicherheit schon deshalb nicht erlauben, weil wir dann in die gleiche Liquiditätsfalle hineingerieten, an der die Landkreise Unstrut-Hainich und Nordhausen gerade zerbrechen.

Die Eichsfeldgemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises sowie die Gemeinden des Bleicheröder Raumes zu uns nehmen, könnten wir leisten, alles andere ist halsbrecherisch.
Für uns am besten wäre aber, es bliebe alles wie bisher und man ließe uns mit dem ganzen Thema in Ruhe.

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