Beistandschaft-Unterstützung vom Jugendamt

Das Jugendamt des Landkreises Eichsfeld erhält immer wieder den Hilferuf von Elternteilen: „Ich bekomme keinen Unterhalt für mein Kind!“ Allein für ein Kind zu sorgen kann oft mit großen Schwierigkeiten verbunden sein. Oft geht es in dieser Lebenssituation um die Klärung der Vaterschaft, das Sorgerecht oder wie hier um die Regelung des Unterhaltes. Die Leiterin des Jugendamtes Frau Helbing verweist auf die kompetente Unterstützung der Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.
Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ermittelt der Beistand (das ist der zuständige Ansprechpartner im Jugendamt) das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann dann vom Jugendamt in einer Urkunde festgeschrieben werden. Wird man sich über die Unterhaltshöhe nicht einig, vertritt der Beistand das Kind auch in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist dadurch von der Unterhaltsklage entlastet. Wenn Unterhaltspflichtige ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche. Bei besonders hartnäckigen säumigen Schuldnern wird der Gerichtsvollzieher angerufen und das Konto, der Lohn oder anderes Eigentum gepfändet.
Die rechtliche Klärung der Abstammung eines Kindes ist von elementarer Bedeutung. Erst mit einer öffentlichen Feststellung der Vaterschaft wird das Kind mit seinem Vater verwandt. Die Kenntnis der eigenen Herkunft hat eine Schlüsselstellung für die Entwicklung des Menschen. In vielen Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung unproblematisch, betont Frau Helbing. Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist die Vaterschaft rechtlich gesehen erst dann geklärt, wenn sie vom Vater offiziell anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt ist. Die Anerkennung des Vaters und die Zustimmung der Mutter können kostenfrei im Jugendamt beurkundet werden.
In einigen Fällen ist die Klärung der Vaterschaft problematisch. Auch hierbei bietet der Beistand umfassende Hilfe an und kann das Kind auch im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Abstammung vertreten, so die Leiterin des Jugendamtes.
Im Hinblick auf das Sorgerecht für ihr Kind haben unverheiratete Eltern oder Elternteile einen Beratungsanspruch im Jugendamt. Auch hierzu kann bei gegenseitigem Einverständnis eine urkundliche Erklärung aufgenommen werden, die das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind festschreibt.

Aktuell arbeiten als Beistand 5 Mitarbeiter im Jugendamt.

Informationen:

Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Aegidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt

Tel.: 03606 650-5101
E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

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