Anzeige der Haltung von Geflügel und anderen Nutztieren

In Zeiten der Corona-Virus-Pandemie erinnert das Veterinäramt des Landkreises die Bevölkerung, dass es auch bei Tieren verlustreiche und hochansteckende Seuchen und Erkrankungen gibt. Beispielhaft genannt seien die afrikanische Schweinepest, die derzeit in Polen grassiert und bis an die deutsche Grenze herangerückt ist; aber auch die hochinfektiöse Geflügelgrippe, deren Eintrag in Hausgeflügelbestände jederzeit über Wildvögel möglich ist.

Die Veterinärämter der Landkreise haben die Aufgabe, Tierseuchen zu überwachen und im Ausbruchsfall die jeweils vorgeschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.
Informationfluss und Kontaktaufnahme zu den Haltern ist jedoch nur möglich, wenn diese auch bekannt sind.

Aufgrund der vermehrten Anmeldungen und Nachfragen in den vergangenen Wochen scheinen sich wieder mehr Leute für die Haltung von Nutztieren, insbesondere auch im kleinen Umfang, zu interessieren.
Die Anschaffung einiger Hühner, Enten oder Wachteln im Garten beispielsweise ist wieder sehr beliebt.
Daher weist das Veterinäramt daraufhin, dass unabhängig von Anzahl und Zweck der Haltung, sämtliches Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten; aber auch Wachteln, Perlhühner, Fasane und Tauben) dem Veterinäramt anzuzeigen ist. Gleiches gilt für Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel und Rinder; aber auch für Bienenvölker.

Sollte es einmal zu einem Tierseuchenausbruch kommen, müssen (ebenso wie derzeit im Humanbereich) Kontaktermittlungen durchgeführt werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Halter von Geflügel, aber auch von Schweinen, Schafen und Ziegen sind daher gesetzlich verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen, aus denen Zukäufe aus anderen Ställen und die Abgabe an andere Tierhalter auf einen Blick ersichtlich sind.

Formulare zur Anzeige von Tierhaltungen, Bestandsregistervordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-eic.de/veterinaer Merkblätter und Formulare.

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