7-Tages-Inzidenzwert steigt über 200 – Krisenstab berät über weitere Maßnahmen

In einer heute aufgrund der wieder drastisch ansteigenden Fallzahlen einberufenen Telefonkonferenz hat der Krisenstab des Landkreises Eichsfeld die aktuelle Lage beraten.
Mit 63 Neuinfektionen beträgt die heute durch das RKI gemeldete 7-Tages-Inzidenz 201,0. Vor diesem Hintergrund wurde im Krisenstab der Weiterbetrieb der Kindertagesstätten und Schulen thematisiert. Da die Lage durchaus als ernst einzuschätzen ist, aber auch die Folgen von Schließungen der Einrichtungen wieder alle Beteiligten vor große Probleme stellen würde, hat sich der Krisenstab dafür ausgesprochen, keine Schließungen vorzunehmen, sondern in einer Allgemeinverfügung weitere einschränkende Maßnahmen für den Schulbetrieb festzulegen. Nach Zustimmung des zuständigen Ministeriums wird der Landkreis Eichsfeld die Allgemeinverfügung voraussichtlich am kommenden Dienstag durch Bekanntmachung in Kraft setzen.
 
Des Weiteren beschäftigte der Krisenstab die allseits geäußerte Kritik an der Einstellung der Veröffentlichung der tagaktuellen Covid-19-Fallzahlen, so dass im Folgenden dazu nochmals ein Statement abgegeben wird:
 
Covid-19 entwickelt sich rasant weiter zum alles beherrschenden Regulativ für das gesamte Gemeinschaftsleben. Fallzahlen sind die neue Maßeinheit zum Öffnen und Schließen - von Kindergärten, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, Geschäften und Betrieben ebenso bis hin zur Abriegelung ganzer Städte und Dörfer. Sie rauben und geben Freiheit. Weil die elementare Bedeutung von Zahlen rasant wächst, wird auch deren Aussagewert immer heftiger umstritten – von der Corona-Leugnung bis zur Flucht vor dem Leben.
Die Mitarbeiter an der Covid-19-Front erleben die Bedeutung der Zahlen an der Schärfe der Auseinandersetzungen. Befeuert wird diese durch zuweilen unterschiedliche Zahlenabbildungen der gleichen Lage. Die des Landkreises sind in der Regel tagaktueller als die des Robert-Koch-Instituts. Der Zeitverzug ist nicht durchgängig zu erklären. Augenfällig wird dies am Beispiel der Sterbezahlen. Der Landkreis registriert einen in Verbindung mit Covid-19 verstorbenen Menschen sehr schnell – das RKI-System erst am Ende der Bearbeitungskette des Totenscheines. Ähnlich verhält es sich bei den zeitlichen Verschiebungen in der Registratur von Neuinfektionen. Die Folge sind die beklagten Abweichungen in den Zahlenangaben.
Eine grundsätzliche systemische Lösung liegt nicht in unserer Macht. Die zu sehenden Differenzen befeuern einen nicht zu rechtfertigenden Unmut. Wir mussten uns für eine Darstellung entscheiden. Angesichts der quasi zur Rechtsgrundlage aufgestiegenen Bedeutung der RKI-Zahlen musste die Entscheidung zugunsten des RKI-Systems ausfallen. Dafür spricht auch die Rechtsstellung des Gesundheitsamtes, welches dem Ministerium weisungsgebunden nachgeordnet ist. In dessen Erlass vom 01.12.2020 wird unter Punkt II Nr. 5 für die „Pressearbeit und öffentliche Kommunikation“ empfohlen, „dass ausschließlich die vom Landesamt für Verbraucherschutz ermittelten Zahlen der Neuinfektionen (https://www.tmasgff.de/covid-19/fallzahlen) veröffentlicht werden. Diese Zahlen sind identisch mit den Zahlen des RKI, die jeden Tag abrufbar sind.“ Das hat das Landratsamt am Freitag erstmalig getan.
Demungeachtet wird das Landratsamt bemüht sein, auf Grundlage der RKI-Zahlen gewünschte Auswertungen bis zur Gemeindeebene anzubieten. Natürlich wird auch weiterhin in verbaler Form über das Covid-19-Geschehen sehr unmittelbar berichtet. Darüber wird in den nächsten Tagen zu befinden sein.
 
Hinweis: In der heutigen Veröffentlichung des RKI werden 12 Tote vermeldet. Hierbei handelt es sich aber nicht um aktuell Verstorbene, sondern um eine nachträgliche Eingabe amtlich bestätigter Fälle.

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