3G-Regel in den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes ab Donnerstag, dem 23.12.2021

Aufgrund der aktuellen Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes ab Donnerstag, dem 23.12.2021, bis auf weiteres die sogenannte 3G‐Regel.

Wer aus wichtigem Anlass ein Gebäude des Landkreises aufsuchen muss, kann dies während der Sprechzeiten tun, wenn er geimpft oder genesen ist oder über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden ist (bei PCR‐Tests gilt eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden). Auf die verschiedenen Schnelltestangebote im Landkreis Eichsfeld wird hingewiesen. Eine Übersicht finden Sie hierzu auf der Website des Landkreises Eichsfeld (https://www.kreis-eic.de/schnelltestmoeglichkeiten-im-landkreis.html). Nach wie vor gilt in allen Gebäuden des Landratsamtes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP‐Maske oder FFP2-Schutzmaske).

Vor dem Besuch wird die Vereinbarung eines Gesprächstermins erbeten. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld (www.kreis-eic.de), per E-Mail oder telefonisch möglich. Grundsätzlich werden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises aber ersucht, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per E-Mail oder telefonisch abzuwickeln.

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