Namensänderung

Nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) können deutsche Staatsangehörige eine Namensänderung beantragen. Diese Möglichkeit besteht auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte mit Wohnsitz in der BRD.

Familiennamen und Vornamen können nur aus einem wichtigen Grund geändert werden.

Der Antrag auf Änderung eines Vornamens wird bei den Gemeinden gestellt.

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