Grundsicherung für Arbeitssuchende

Fotografische Darstellung von sechs Unterarmen. Die Hände umfassen ein vertikal verlaufendes Seil - mit dem Motto "Gemeinsam an einem Strang ziehen". Ein Schriftzug "Kommunale Jobcenter - Stark. Sozial. Vor Ort" ist ebenfalls eingefügt.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll den Leistungsberechtigten gem. § 1 SGB II ein Leben ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie soll dazu beitragen, die Eigenverantwortung Erwerbsfähiger zu stärken.

Die Grundsicherung umfasst Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung und Arbeit sowie Sicherung des Lebensunterhaltes. Gem. § 46 SGB II trägt der Bund die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt den Grundsatz des Forderns nach § 2 SGB II sowie den Grundsatz des Förderns nach § 14 SGB II. Demnach müssen Leistungsberechtigte alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, wobei sie umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit unterstützt werden.

Leistungsberechtigt sind Personen nach § 7 SGB II, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze von maximal 67 Jahren noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende kann nach § 36 SGB II beim Jobcenter des Landkreises Eichsfeld beantragt werden. Dieses ist für erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Eichsfeld haben, örtlich zuständig.

Aus § 37 SGB II ergibt sich die Erfordernis, einen Antrag auf Leistungen zu stellen. Die Antragsformulare finden sich hier

Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Grundsicherung finden Sie hier.

In einem kurzen Video werden die wichtigsten Informationen zur Grundsicherung erklärt.

Folgende Inhalte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende finden Sie hier:

Leistungsgewährung

Fallmanagement

Verpflichtungen Dritter

 

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