Zentrale Orte
Zentrale Orte sind Gemeinden, die aufgrund der Einwohnerzahl, Lage, Funktion und zentralörtlicher Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens bilden. Dabei übernehmen sie entsprechend ihrer Funktion im zentralörtlichen System Aufgaben für ihr Gemeindegebiet.
Das System der Zentralen Orte spiegelt die in Thüringen vorherrschende klein- und mittelstädtische polyzentrische Siedlungsstruktur wieder. Dabei ist es sowohl ein Ausdruck der räumlichen Struktur, als auch ein Impulsgeber für alle Teile Thüringens. Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge, z.B. Bildungs-, Gesundheits-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, ÖPNV sowie Ver- und Entsorgungsinfrastrukturen soll gewährleistet werden. Der demografische Wandel und sinkende finanzielle Spielräume führen zu einem wirksameren Einsatz des Zentrale-Orte-Systems. Zentrale Orte sollten gesichert bzw. gestärkt werden.
Als Mittelzentren werden nach dem LEP 2025 im Landkreis Eichsfeld Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis ausgewiesen. Als Grundzentren benennt der LEP 2025 die Städte und Gemeinden Arenshausen, Breitenworbis, Dingelstädt, Küllstedt, Niederorschel, Schimberg, Sonnenstein, Teistungen und Uder.
Nach dem Regionalplan Nordthüringen umfasst der Grundversorgungsbereich Heilbad Heiligenstadt die Stadt Heilbad Heiligenstadt sowie die Gemeinden Bodenrode-Westhausen, Geisleden, Glasehausen, Heuthen, Hohes Kreuz, Reinholterode und Steinbach.
Für das Mittelzentrum Leinefelde-Worbis werden als Grundversorgungsbereich die Stadt Leinefelde-Worbis sowie die Gemeinde Wingerode ausgewiesen.
Das Grundzentrum Arenshausen versorgt mit den Grundbedarfen die Gemeinden Arenshausen, Bornhagen, Burgwalde, Freienhagen, Fretterode, Gerbershausen, Hohengandern, Kirchgandern, Lindewerra, Marth, Rohrberg, Rustenfelde, Schachtebich und Wahlhausen.
Der Grundversorgungsbereich Breitenworbis umfasst die Gemeinden Breitenworbis, Buhla, Gernrode, Haynrode und Kirchworbis.
Das Grundzentrum Dingelstädt versorgt die Stadt Dingelstädt sowie die Gemeinden Helmsdorf, Kallmerode, Kefferhausen, Kreuzebra und Silberhausen.
Der Grundversorgungsbereich Küllstedt versorgt die Gemeinden Küllstedt, Büttstedt, Effelder, Großbartloff und Wachstedt.
Niederorschel versorgt die Gemeinden Niederorschel, Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff und Vollenborn mit Grundbedarfen.
Der Grundversorgungsbereich Schimberg hat für die Gemeinden Schimberg, Bernterode, Dieterode, Geismar, Kella, Krombach, Pfaffschwende, Schwobfeld, Sickerode, Volkerode und Wiesenfeld die Grundversorgung sicherzustellen.
Das Grundzentrum Teistungen versorgt die Gemeinden Teistungen, Berlingerode, Brehme, Ecklingerode, Ferna, Hundeshagen, Tastungen und Wehnde.
Der Grundversorgungsbereich Uder umfasst die Gemeinden Uder, Asbach-Sickenberg, Birkenfelde, Dietzenrode/Vatterode, Eichstruth, Lenterode, Lutter, Mackenrode, Röhrig, Schönhagen, Steinheuterode, Thalwenden und Wüstheuterode.
Das Grundzentrum Sonnenstein versorgt die Gemeinden Sonnenstein und Am Ohmberg.
Rechtliche Grundlagen
Zentrale Orte sind Gemeinden gem. § 6 Abs. 1 ThürKO. Dies umfasst kreisangehörige Gemeinden sowie kreisfreie Städte.
Den Regelungen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 ROG zufolge soll die soziale Infrastruktur vorrangig in den zentralen Orten gebündelt werden. Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge soll gewährleistet werden. Dabei sollen die Erreichbarkeits- und Tragfähigkeitskriterien des Zentrale-Orte-Konzepts flexibel an regionalen Erfordernissen ausgerichtet werden. Zur Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren sowie für nachhaltige Mobilität und ein integriertes Verkehrssystem sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Ziele der Landes- und Regionalplanung
Gem. dem LEP 2025 bilden die Zentralen Orte das Rückgrat der Landesentwicklung zur Stabilisierung und Entwicklung aller Landesteile und dienen als Standortsystem der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Zentralen Orte sollen dabei das Grundgerüst für überörtlich raumwirksame Entwicklungen und Entscheidungen bilden. Zukünftige Entwicklungsimpulse sollen noch stärker in zentralen Orten konzentriert werden.
Nach dem Regionalplan Nordthüringen sichern die Zentralen Orte die überörtliche Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen. Dabei bilden sie die Grundlage für eine gezielte Standortpolitik und einen effektiven Mitteleinsatz. Mit der Bündelung von Einrichtungen in Zentralen Orten wird ein wesentlicher Beitrag zur Einschränkung des Flächenverbrauchs geleistet.
Bei der Ausweisung von Grundzentren wurden u.a. die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Bevölkerung im Kernort und im Grundversorgungsbereich sowie infrastrukturelle Angebote berücksichtigt. Als Orientierungswerte werden 2.000 Einwohner im Siedlungs- und Versorgungskern und 7.000 Einwohner im Versorgungsbereich im LEP gegeben.
Die ausgewiesenen Richtwerte des LEP werden von Arenshausen, Küllstedt, Schimberg und Teistungen mit weniger als 2.000 Einwohner im Siedlungs- und Versorgungskern sowie von Arenshausen, Küllstedt, Niederorschel, Schimberg und Uder mit weniger als 7.000 Einwohner im Versorgungsbereich unterschritten. Um eine angemessene Grundversorgung mit entsprechender Erreichbarkeit der Einrichtungen sicherzustellen ist dies aufgrund der raumstrukturellen Bedingungen notwendig.
Die genannten Ortschaften erfüllen alle die qualitativen Ausstattungskriterien für die Grundversorgung, z.B. Ärzte, Kinderbetreuungseinrichtungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen. Die Grundzentren haben teilweise über den abgegrenzten Grundversorgungsbereich hinaus Bedeutung für Orte im nahegelegenen Südniedersachsen und Nordhessen.
In den Mittelzentren Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis sollen die gehobenen Funktionen der Daseinsvorsorge mit mindestens regionaler Bedeutung für den jeweiligen Funktionsraum konzentriert und zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Dies umfasst für den jeweiligen Funktionsraum u.a. die Bereiche regionaler Einzelhandel und Dienstleistungen, überregionale Verkehrsknoten, Bildung, Gesundheit, Kultur und Freizeit.
In den Grundzentren sollen die Funktionen der Daseinsvorsorge mit überörtlicher Bedeutung ergänzend zu den höherstufigen Zentralen Orten konzentriert und zukunftsfähig gestaltet werden. Im Vergleich zu den Mittelzentren sind dies die regionale Verkehrsknotenfunktion sowie die primäre Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitfunktion. In Ergänzung zu den höherstufigen Zentralen Orten nehmen die Grundzentren Stabilisierungsfunktionen in der Fläche wahr.
Die Erreichbarkeit der Zentralen Orte soll eine Wegezeit von 30 Minuten im öffentlichen Verkehr und 20 Minuten im motorisierten Individualverkehr für Grundzentren nicht überschreiten. Die angemessene Erreichbarkeit der Zentralen Orte aus dem Umland soll die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse sicherstellen.
Heilbad Heiligenstadt und Leinefelde-Worbis übernehmen als mittelzentrale Funktionsräume die räumlich Bezugsebene für die Sicherung der Daseinsvorsorge. Vor allem interkommunale Kooperationen sollen sich an diesen Funktionsräumen orientieren. Bei Veränderungen der kommunalen Gebietsstruktur soll den mittelzentralen Funktionsräumen besonderes Gewicht beigemessen werden.