Altenhilfe
Die Altenhilfe wird als Ergänzung zu den anderen Hilfen des SGB XII gewährt. Damit soll Schwierigkeiten, die damit zusammenhängen, entgegengewirkt werden. Der Schwerpunkt liegt im Beratungsbereich.
Die Altenhilfe wird als Ergänzung zu den anderen Hilfen des SGB XII gewährt. Damit soll Schwierigkeiten, die damit zusammenhängen, entgegengewirkt werden. Der Schwerpunkt liegt im Beratungsbereich.