Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden mit verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützt. Anspruchsberechtigte nach §§ 28, 29 SGB II, §§ 34, 34a SGB XII, § 3 AsylbLG oder § 6 BKGG, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen, insofern sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Mit den Leistungen aus Bildung und Teilhabe können Angebote in Schule und Freizeit in Anspruch genommen werden, um die Persönlichkeit entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Die Leistungen aus dem sog. Bildungspaket umfassen eintägige sowie mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, persönliche Schulbedarfe i.H.v. 156,00 Euro je Schuljahr, die Beförderung von Schülern, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, z.B. im Sportverein oder in der Musikschule mit 15 Euro monatlich.
In einem Video werden die wichtigsten Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erklärt.
Leistungen aus Bildung und Teilhabe können für
- Ausflüge und Klassenfahrten,
- Schulbedarfe,
- Schulbeförderungskosten,
- Lernförderung,
- Mittagsverpflegung sowie zur
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beantragt werden.
Die Leistungen aus Bildung und Teilhabe können je nach Leistungsbezug beim Jobcenter, Sozialamt oder der Ausländerbehörde beantragt werden.