Schwerbehindertenausweis
Um finanzielle und organisatorische Aufwände im Alltag auszugleichen, können Menschen mit Behinderung Leistungen wie Steuerentlastungen oder verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Als Nachweis hierfür wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt. Dieser ist die amtliche Anerkennung der Schwerbehinderung und wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mind. 50 beträgt.
Der Schwerbehindertenausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden.
- Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht.pdf (125,5 KiB)
- Hinweise und Tipps zur Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht.pdf (220,7 KiB)
- Informationen für gleichgestellte behinderte Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX.pdf (6,9 KiB)
- Merkblatt_Merkzeichen.pdf (122,4 KiB)
- Zusätzliche Informationen über Nachteilsausgleiche.pdf (148,8 KiB)