Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Anspruch auf eine Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und auch diejenigen, die davon bedroht sind. Im Bedarfsfall wird diese Hilfe ambulant, teilstationär oder stationär geleistet.

Die Eingliederungshilfe bedient sich aufgrund der Komplexität der Fälle sowohl bei Leistungsträgern innerhalb des Landkreises, als auch in ganz Deutschland. Die Hilfen werden je nach Störungsbild und Teilhabebeeinträchtigung individuell ausgewählt und mit spezialisierten Einrichtungen, insbesondere im stationären Bereich, belegt. Bei einer seelischen Behinderung ist es möglich, mehrere Hilfen nebeneinander zu installieren.

 

Ambulante Eingliederungshilfe

Eine Form der ambulanten Unterstützung stellt die der Legasthenie- und Dyskalulieförderung durch speziell ausgebildete Fachkräfte dar. Im Landkreis Eichsfeld gibt es mehrere Therapeuten und Therapeutinnen, die diese Leistung umsetzen.

Zu den seelischen Behinderungen zählt weiter die Autismus Spektrum Störung. Um den betroffenen Kindern- und Jugendlichen eine Teilhabe in der Gesellschaft gewähren zu können, bewilligt die Eingliederungshilfe autismusspezifische Förderungen in ambulanter und mobiler Form. Die Förderung wird vom Internationalen Bildungs- und Sozialwerk e.V. in Leinefelde und der Autismusambulanz „Kleine Wege“ in Heilbad Heiligenstadt erbracht.

Ein weiteres Angebot stellt der Reit- und Therapiehof „BeJa“ in Neuendorf dar. Kinder mit seelischen Behinderungen haben hier die Chance, ihr Selbstwertgefühl und Körperbewusstsein zu stärken, sowie in einen Zustand der Entspannung zu gelangen. Durch die Versorgung und die Kommunikation mit den Tieren wird zusätzlich das Verantwortungsbewusstsein, sowie die Wahrnehmung von Bedürfnissen gefördert.

Im ambulanten Setting gewährt die Eingliederungshilfe (Fach-)Integrationshelfer. Diese werden nach Vereinbarung mit der AWO Kreisverband Eichsfeld e.V. eingestellt.

Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 besteht im Landkreis für Kinder, die nicht in einer Grundschule beschulbar sind, das Angebot der temporären Lerngruppe. Diese ist angegliedert an der Tilmann-Riemenschneider-Grundschule in Heilbad Heiligenstadt. Das Angebot der Lerngruppe wird mit einem (Fach-)Integrationshelfer von dem AWO Kreisverband Eichsfeld e.V. umgesetzt. 

Erziehungsbeistände sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Hilfen, um Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen bei der Erlernung alltagspraktischer Tätigkeiten zu unterstützen und sie und ihre Familien bestmöglich zu verselbstständigen. Diese Leistung wird von den freien Trägern der Jugendhilfe nach § 30 SGB VIII im Landkreis Eichsfeld erbracht.

Teilstationäre Eingliederungshilfe

Teilstationär bedient sich die Eingliederungshilfe der Leistung der Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII. Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll an fünf Tagen die Woche eine Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe fördern. Dabei spielen die Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit eine wichtige Rolle, um den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern. Die Hilfe ist auf längere Zeit angelegt.

Im Landkreis Eichsfeld bieten Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe das "Haus Wellenbrecher" in Leinefelde-Worbis und das Kinder- und Jugendheim "St. Josef" in Heiligenstadt an.

Darüber hinaus werden vereinzelt die Kapazitäten des Jugendsozialwerkes Nordhausen e.V. in Wülfingerode für Kinder aus dem Landkreis Eichsfeld genutzt. Diese besuchen ebenso das Heilpädagogische Zentrum in Wülfingerode, da bei dieser Zielgruppe ein sonderpädagogischer Bedarf besteht.

Stationäre Eingliederungshilfe

Die stationären Hilfen gem. § 35a SGB VIII werden innerhalb des Landkreises vom AWO Kreisverband Eichsfeld e.V. („Haus Wellenbrecher“) sowie vom „St. Joseph Kinder- und Jugendhaus“ in Dingelstädt (mit einer Sondergenehmigung) erbracht. Außerhalb des Eichsfeldes werden Einrichtungen (beispielsweise in Mühlhausen, Nordhausen, Göttingen, Goslar und Wolfenbüttel) belegt, die entsprechend des Störungsbildes des Kindes oder Jugendlichen ausgewählt werden.