Kindertagesstätten und Tagespflege

Rechtliche Grundlagen

Fotografische Darstellung zweier Jungen im Kleinkindalter. Die Jungen spielen in gehockter Position an einem Wasserlauf.

Gem. Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) umfasst die Kindertagesbetreuung die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Grundschule.

Die Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren in Kinderkrippen sowie für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Kindergärten ist nach § 2 ThürKigaG durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen. Nach § 10 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) gilt für Grundschüler die Betreuung in Horten als erfüllt.

Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder umfassen die Einrichtungen der Kindertagespflege, der Kindertagesstätten sowie Grundschulen und Horte. Um die Betreuungsangebote bedarfsgerecht zu sichern, wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe jährlich ein Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege erstellt. Diesem können zukünftige Entwicklungen und Bedarfe untergliedert nach Städten, Verwaltungsgemeinschaften und Landgemeinden des Landkreises Eichsfeld entnommen werden.

 

Ziele der Landes- und Regionalplanung

Gem. dem Regionalplan Nordthüringen soll ein wohnortnahes Netz leistungsfähiger Kindertageseinrichtungen vorgehalten werden. Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder sollen mindestens in Mittelzentren betreut werden. Für Kinder im krippenfähigen Alter sollen Einrichtungen in den Grundzentren vorgehalten werden.

Kindergärten sind nach den Ausführungen des Regionalplans als elementare öffentliche Dienstleistungen und familienunterstützende Einrichtungen in den Grundzentren zur wohnortnahem Grundversorgung vorzuhalten. Dabei soll den demografischen und gesellschaftspolitischen Erfordernissen Rechnung getragen und familienfreundliche Bedingungen geschaffen werden. Ziel ist es, eine altersgerechte Förderung der geistigen und körperliche Entwicklung zu verwirklichen.

Auch der LEP 2025 führt in diesem Zusammenhang aus, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur möglich ist, wenn ausreichend Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hier wurde in Thüringen in den vergangenen Jahren ein gut entwickeltes Angebot geschaffen.

Standorte und Betreuungskapazitäten

Im Rahmen der Betreuung bei einer Kindertagespflege standen zum Stichtag 01.03.2022 109 Tagespflegeplätze zur Verfügung, insgesamt wurden 91 Kinder bei 27 Tagespflegepersonen betreut.

Im Landkreis gibt es an 80 Standorten 76 Kindergärten, die zum Stichtag 01.03.2022 4.990 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreuten. Es stand eine Betreuungskapazität von 5.625 Plätzen zur Verfügung.

An den Grundschulen im Landkreis Eichsfeld wurde die Betreuung in Horten zum Stichtag von 3.265 Kindern in Anspruch genommen.

Unter Umständen kann eine Übernahme von Teilnahmebeträgen für Kindertagesstätten erfolgen.

Weitere Informationen, nützliche Links sowie Downloads finden Sie hier.

Bedarfsplan Kindertagesbetreuung im Landkreis Eichsfeld 2023/2024

PL_Bedarfsplan%202023_2024.pdf (2,3 MiB)