Kindergeld

Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach § 62 ff. EStG als Steuervergütung.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Aktuell beträgt es:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 219 Euro,
  • für das dritte Kind monatlich 225 Euro,
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 250 Euro.

Kindergeld gibt es grundsätzlich

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Die Antragstellung erfolgt online oder postalisch bei der Familienkasse.