Jugendarbeit und Jugendschutz

Das Jugendamt gewährleistet nach § 11 SGB VIII die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendzentren und der mobilen Arbeit. Neben der kommunalen offenen Kinder- und Jugendarbeit sind außerschulische Jugendbildung, kulturelle Jugendbildung, internationale Jugendarbeit und die Kinder- und Jugenderholung weitere Schwerpunkte. 

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen knüpft an den Interessen junger Menschen an. Dabei geht es unter anderem darum, dass sich Kinder- und Jugendliche aktiv einbringen und mitgestalten können. Sie sollen zu gesellschaftlicher Mitverantwortung, zu sozialem Engagement und einem konstruktiven Miteinander angeregt werden.

Eine besondere Form sind die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Angebotsstruktur, die in der Regel von allen jungen Menschen besucht werden können - ohne Mitgliedschaft oder andere Vorbedingungen. Dort finden sie eine Vielzahl von kreativen, sportlichen, sozialen und informativen Freizeitmöglichkeiten vor.

Daneben stellen die mobile Jugendarbeit und Streetwork ein niedrigschwelliges und akzeptierendes Angebot dar, sie wirken direkt im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen und haben einen aufsuchenden Charakter. Besonders im ländlichen Raum sind diese Angebote von großer Bedeutung. 

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