Angebote und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Rechtliche Grundlagen

Fotografische Darstellung mehrerer Personen, die nebeneinander  vor einem Sonnenuntergang stehen. Die Personen fassen sich an die Hände und strecken diese in die Luft. Gesichter, Geschlecht und Alter der Personen sind nicht zu erkennen.

Dem Träger der örtlichen Jugendhilfe wird gem. § 79 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII) die Gesamtverantwortung für die Aufgabenerfüllung einschließlich der Planungsverantwortung übertragen. Dies erfordert u.a. Einrichtungen, Dienste und Veranstaltung sowie eine entsprechende Anzahl von Fachkräften ausreichend zur Verfügung zu stellen, einen angemessenen Anteil der bereitgestellten Mittel für die Jugendarbeit zu verwenden sowie eine Qualitätsentwicklung gem. § 79a SGB VIII zu implementieren.

Ziele der Landes- und Regionalplanung

Gem. dem Regionalplan Nordthüringen sollen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen mindestens in den Zentralen Orten höherer Stufe vorgehalten werden. Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sollen durch ambulante Maßnahmen ergänzt werden. Weiterhin wird festgesetzt, dass in den Zentralen Orten höherer Stufe Kinder- und Jugendzentren sowie in den Grundzentren Jugendclubs mit mehreren Räumen vorgehalten werden. Vorhandene Jugend- und Familienfreizeitstätten sollen erhalten bzw. ausgebaut werden. Jugendherbergen und andere Jugendübernachtungsmöglichkeiten sollen mindestens in den Mittelzentren erhalten werden.

Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe leisten neben der Erziehung in Familie, Schule und Berufsbildung einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und zur Verbindung außerschulischer Jugendbildung in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit. Weiterhin fördern sie die Integration verschiedener Gruppierungen in das gesellschaftliche Leben.

Jugendhilfeplanung

Im Rahmen der Planungsverantwortung ist ein Jugendhilfeplan zu erstellen, der u.a. den Bestand und zukünftigen Bedarf an Einrichtungen und Diensten feststellt. Diese sollen so geplant werden, dass soziale Kontakte in Familie und im Umfeld gepflegt und erhalten werden. Weiterhin soll ein abwechslungsreiches und wirksames Angebot an Jugendhilfeleistungen gewährleistet werden. Die Jugendhilfeplanung umfasst ebenfalls die Förderung von jungen Menschen und Familien in besonders gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Träger der örtlichen Jugendhilfe haben freie Träger bei den Planungen zu beteiligen sowie dafür zu sorgen, dass örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden.

Der Jugendförderplan hat Aussage über die Rangfolge der geplanten Maßnahmen und zu den voraussichtlichen Kosten zu treffen. Der Jugendförderplan ist regelmäßig, mindestens einmal in jeder Wahlperiode, zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan des Landkreises Eichsfeld wurde für das Jahr 2021 fortgeschrieben und befindet sich derzeit in der Phase der Überprüfung und Weiterentwicklung.

Die Arbeitsweise des Jugendamtes ist von folgenden Leitgedanken geprägt:

Junge Familien sind unsere Zukunft.

Junge Familien sind dem Landkreis ein besonderes Anliegen, weil sie Kindern und Jugendlichen den Lebensraum bieten, ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Gesellschaft sind und den Rückgang der Bevölkerungszahlen langfristig bremsen.

Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche finden in ihrem Lebensraum Angebote der Jugendarbeit vor, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Jugendverbandsarbeit

Kinder und Jugendliche fühlen sich in den Jugendverbänden im Landkreis Eichsfeld wohl, gestalten und entscheiden die Verbandsarbeit mit und sind ehrenamtlich aktiv.

Jugendsozialarbeit

Kinder und Jugendliche finden in ihrem unmittelbaren Lebens- und Lernraum helfende Hände, Zuhörer, Unterstützer und Vermittler, die begeistern, aufmuntern, trösten, sich Zeit nehmen und sie annehmen wie sie sind.

Kinder- und Jugendschutz

Junge Familien mit ihren Kindern finden im Landkreis Eichsfeld einen Lebensraum vor, in dem sie geschützt sind und zu lebenstüchtigen Menschen heranwachsen können.

Aufgabenfelder im Bereich Kinder und Jugend sind:

Kindertagesstätten und Tagespflege

Jugendarbeit und Jugendschutz

Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Beurkundungen

Soziale Dienste

Folgende Sozialleistungen können unter Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen beantragt werden:

Bafög für Schüler

Bildung und Teilhabe

Elterngeld

Kindergeld

Kinderzuschlag

Übernahme von Teilnahmebeträgen für Kindertagesstätten

Unterhaltsvorschuss