Förderprogramme für Menschen mit Behinderung
Ziel / Gegenstand
Städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches mit verschiedenen Programmen und städtebauliche Einzelvorhaben:
- Lebendige Zentren und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (BL-LZ); Bund-Länder-Programm
- Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (BL-SZH); Bund-Länder-Programm
- Wachstum und nachhaltige Erneuerung- Lebenswerte Quartiere gestalten (BL - WnE); Bund-Länder-Programm
- Thüringer Landesprogramm zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum (TL-AdW)
- Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S)
- Thüringer Landesprogramm für strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen (TL-SSM)
- Nachhaltige Stadtentwicklung und energetische Stadtsanierung im RAhmen des Programms des Freistaates Thüringen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027
Ansprechpartner
Ziel / Gegenstand
Die Förderung nach dieser Richtlinie dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen (Kommunen) unter Berücksichtigung der Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsbedürfnisse im Alltagsverkehr, Erhöhung der Sicherheit und des Grades der Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmer,
Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV gemäß § 8 Abs. 3 PBefG.
Ansprechpartner
Richtlinie und Geltungsfrist
Ziel / Gegenstand
Das Land gewährt auf Grundlage eines Förderprogramms und nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für Investitionsvorhaben zur Aufrechterhaltung und Qualifizierung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Thüringen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gefördert werden Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV), soweit sie von Unternehmen realisiert werden. Die Zuwendung wird gewährt zwecks Aufbau, Modernisierung und Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur, zur Bereitstellung moderner ÖPNV-Fahrzeuge sowie zur Etablierung emissionsarmer Antriebstechnologien.
Ansprechpartner
Ziel / Gegenstand
Förderziel der Richtlinie ist es, die Infrastruktur in Thüringen für Menschen mit und ohne Behinderungen barrierefrei zu gestalten und Barrieren zu reduzieren. Finanzielle Unterstützung können für Maßnahmen bewilligt werden, die die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, Wegen und Plätzen, Verkehrsmitteln, techn. Gebrauchsgegenständen sowie Mobilitätsangeboten zum Ziel haben. Aber auch die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit, wie z.B. von Internet- und Intranetseiten, Applikationen, sonstigen Softwarelösungen sowie den darin eingestellten Dateien sollen finanziell unterstützt werden können. Weiter-hin werden barrierefreie Veröffentlichungen in unterschiedlichen, auch druckbaren Formaten (sprachliche Barrierefreiheit), Leichter Sprache sowie Dienstleistungen und Schulungen zur barrierefreien Information und Kommunikation gefördert.
Antragssteller
Ziel / Gegenstand
darunter fallen
- Leader
- Dorfentwicklung/Dorferneuerung
- Lokale Basisdienstleistungen
- Revitalisierung von Brachflächen
- Regionalbudget
- Gemeindliche Entwicklungskonzepte
- Infrastrukturmaßnahmen
Ansprechpartner
Richtlinie und Geltungsfrist
Ziel / Gegenstand
Zuwendungen werden in diesem Zusammenhang für den Neubau, Aus- und Umbau sowie die Modernisierung und Sanierung von öffentlichen Sportstätten gewährt, die neben Sporthallen, Sportfreianlagen und Sportplatzfunktionsgebäuden auch Frei- und Hallenbäder einschließen.