Kinder- und Jugendschutz
Kinder
Hilfsangebote
Kinderschutz geht uns alle an!
Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar - Kinder- und Jugendschutzarbeit der Villa Lampe
Wer sind wir?
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Was bieten wir?
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Was brauchen Kinder für ihr Wohl?
Kinder haben ein Bedürfnis nach
Kinder- und Sorgentelefon - Tel.: 0800 008 008 0
Jugendliche
- benötigen ein Umfeld zur Entfaltung und Stärkung ihrer Persönlichkeit
- brauchen Schutz vor gefährdenden Einflüssen
- brauchen Orientierung und Halt, Normen und Regeln
- brauchen Erwachsene, die sich für ihre Welt interessieren und die ihnen das Gefühl geben, dass es um sie als Person geht und nicht um ihr Verhalten, die sie stark machen für ein gesundes Leben
Wer sind wir?wir stehen Euch zur Seite
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Wie können wir Euch helfen?Gibt es Schlägereien auf dem Schulhof? Dein Freund oder deine Freundin raucht und du kannst sie nicht davon abhalten? Ihr plant eine Fete und wisst nicht genau, auf was ihr alles achten müsst? Dein Handy ist dein ständiger Begleiter und jeder ist über deinen Tagesablauf informiert? Auf euren Partys wird oft über den Durst getrunken? Du kennst jemanden, der im Freundeskreis ständig von anderen ausgegrenzt wird? „Komasaufen" steht bei Feten ständig auf der Tagesordnung? |
Wir machen euch stark für ein gesundes Leben -
ohne Rausch, ohne Sucht, ohne Gewalt.
Feste feiern und Jugendschutz
Altersgrenzen bei Alkohol
- unter 16 Jährige kein Alkohol!
- frei ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt
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Bier, Wein, Sekt ab 14 Jahren: nur in Begleitung und Einverständnis der Eltern
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frei ab 18 Jahren: branntweinhaltige Getränke, Bier, Wein, Sekt, Spirituosen
Rauchen
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unter 18 Jahren verboten
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beim Rauchen gilt kein Elternprivileg (auch Eltern dürfen ihren Kindern das Rauchen bis 18 Jahren nicht erlauben oder tolerieren!)
Zeitbegrenzungen bei öffentlichen Veranstaltungen
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16-18 Jahren:
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bis 24 Uhr
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ab 24 Uhr Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen nur mit erziehungsbeauftragter Person
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- unter 16 Jahren: nur in Begleitung eines Elternteils oder mit „Muttizettel" und erziehungsbeauftragter Person
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Jugendliche dürfen keine Veranstaltungen besuchen, bei denen das Rauchen im geschlossenen Raum erlaubt ist (Veranstaltungen in Zelten…)
Zeitbegrenzungen bei Veranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
- unter 14 Jahren: bis 22 Uhr
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14-18 Jahren: bis 24 Uhr
Anmeldungen von Festen, Partys und anderen Veranstaltungen
- anmelden darf, wer mindestens 18 Jahre ist
- angemeldet wird schriftlich beim jeweiligen Ordnungsamt der VG
- dieser trägt die komplette Verantwortung für die Veranstaltung
- Veranstalter muss nüchtern sein und jederzeit ansprechbar
- Veranstalter darf Zutritt für Gäste verweigern und sorgt für Einlasskontrollen (z. B. Beauftragung von Sicherheitsdienst)
- Veranstalter schult das Ausschankpersonal zu den Jugendschutzbestimmungen
- Veranstalter muss für Sicherheit im Außenbereich sorgen (z.B. Beauftragung von Sicherheitsdienst)