Erklärung zur Barrierefreiheit

Rechtliche Grundlagen

Der Landkreis Eichsfeld wird diese Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt. In § 2 der Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-) vom 28. April 2020 wird auf § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 (BGBl. I S. 738) verwiesen. §3 der BITV 2.0 verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0.

Diese Erklärung wurde am 15.03.2023 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.kreis-eic.de (Landkreis Eichsfeld) und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Allerdings wurde die “gute Zugänglichkeit“ von www.kreis-eic.de bereits in einem unabhängigen WCAG-Test durch Externe am 30.08.2022 überprüft. Das Prüfergebnis wird nachfolgend veröffentlicht:

Ergebnis der Überprüfung der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549

Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.kreis-eic.de (Landkreis Eichsfeld) wird das auf der Webseite des BITV-Tests empfohlene Content Management System Contao genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)

Technisch und redaktionell wurden bereits verschiedene Anpassungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt:

  • Linktexte und Beschreibungen wurden aussagekräftig erweitert.
  • Bilder, Grafiken, Objekte und Bedienelemente wurden mit alternativen Texten versehen.
  • Hierarchien der Überschriften wurden barrierefrei umgesetzt.
  • Fremdwörter und Abkürzungen wurden weitestgehend geändert.
  • Kontraste von Grafiken und Bedienelemente wurden ausreichend angepasst.
  • Tastaturnavigation wurde angepasst.
  • Syntaxanalyse wurde korrigiert.
  • Automatisches Umbrechen von Inhalten wurde angepasst.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften angepasst.
  • Alternativ-Attribut für Layoutgrafik hinterlegt.
  • Nutzung ohne Farbe angepasst.

Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft.

Nutzung der Software Eye-Able

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzerninnen und Nutzern eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher anzupassen. Zum Funktionsumfang gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com

Noch bestehende Mängel und Optimierungen

Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel. Optimierungen müssen noch an:

  • den Informationen und Beziehungen der Überschriften,
  • den Tabellen und Listen,
  • der Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen,
  • der Alternativtexte für Bedienelemente,
  • der Untertitel in Videos,
  • der Bestimmung des Eingabezweck und Fehlererkennung in Formularfeldern,
  • der Kontrastminimierung,
  • der Funktion des Pausierens, Stoppens, Ausblendens von Lauftexten,
  • der schlüssigen Reihenfolge und Sichtbarkeit der Fokussierung bei der Tastaturnavigation,
  • der vereinfachten, korrekten HTML-Syntax,
  • dem Zugang zur Dokumentation der Barrierefreiheit,
  • der Funktionen Name, Rolle, Wert für interaktive Elemente in der mobilen Ansicht,
  • der Konformitätsanforderungen der WCAG,

vorgenommen werden.

Weiterhin müssen PDF- und MS-Office-Dokumenten optimiert werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Für diese Dokumente werden, soweit möglich, alternative Darstellungswege geprüft und umgesetzt, etwa die Darstellung in reiner Textform. Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.

Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte von politischen Informationen möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an die zuständige Stelle des Landkreises Eichsfeld wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.

Landkreis Eichsfeld
Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Telefon: 03606 650-0
E-Mail: poststelle@kreis-eic.de

Kontaktformular

Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Eichsfeld
(Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a ThürVwVfG)

Alle Felder die mit einem Sternchen (*) markiert sind, sind Pflichtfelder.

Was ist die Summe aus 3 und 4?

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.kreis-eic.de  benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt

Telefon: 0361 573118000
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de