Veröffentlichung nach EU-VO 1370/2007
Nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 hat die zuständige Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber öffentlicher Dienste sowie die diesen Betreibern gewährten Ausgleichsleistungen zur Abgeltung von Belastungen aus der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zugänglich zu machen.
Der Landkreis Eichsfeld ist Träger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ThürÖPNVG. Die Gebietskörperschaft ist zugleich zuständige örtliche Behörde im Sinne der VO (EG) 1370/2007.