Medizinalaufsicht / Berufsaufsicht für Heil- und Gesundheitsfachberufe
Die Medizinalaufsicht überwacht die staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet ein Register, der medizinischen Einrichtungen ihres Zuständigkeitsbereiches zu führen. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie dem Thüringer Heilberufegesetz.
Online-Portal zur Meldepflicht
Über den nachfolgenden Link kommen Sie direkt zum Onlineportal, auf dem Sie Ihre Meldung vornehmen können. Bitte nehmen Sie Ihre Meldungen ausschließlich über dieses Portal wahr:
Änderungen in der Berufsausübung, wie z. B. Niederlassungswechsel, Praxisumzüge, die Bildung von Gemeinschaftspraxen, Wohnsitzwechsel oder auch die Beendigung der Berufsausübung sind dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Was passiert nachdem das Formular über den obenstehenden Link abgesendet wurde?
Zunächst erhalten Sie die Möglichkeit Ihre Meldung für Ihre persönlichen Unterlagen als PDF herunterzuladen. Nach Eingang und Prüfung Ihrer Angaben im Gesundheitsamt, werden Sie über den ordnungsgemäßen Eingang Ihrer Meldung benachrichtigt.
Die personenbezogenen Daten werden datenschutzgerecht an uns übermittelt.